Gesetzentwurf

Mehr Wahlrecht bei Reha-Einrichtungen

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BERLIN. Bei einer Rehabilitation soll es für Versicherte nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) leichter werden, sich eine bestimmte Einrichtung auszuwählen. Wollen sie in eine andere Einrichtung als von der Krankenkasse vorgesehen, sollen die Mehrkosten nur noch zur Hälfte zu übernehmen sein – und nicht mehr vollständig wie bisher. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Ministerium zur Abstimmung an Länder und Verbände verschickt hat.

Gestärkt werden soll außerdem der Grundsatz „Reha vor Pflege“. Dafür sollen ältere Menschen schneller und leichter an Reha-Maßnahmen kommen können. Wenn ein Arzt es verordnet, soll die Krankenkasse beim Antrag nicht mehr überprüfen, ob die Reha medizinisch erforderlich ist.

Bei einer geriatrischen Rehabilitation soll zudem die bisherige Höchstdauer zur Regeldauer erklärt werden – nämlich 20 Tage bei ambulanter Behandlung und drei Wochen bei stationärer Behandlung. (dpa)

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