Bundesrat

Meldefrist, Patientenrecht und Zwangsbehandlung

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BERLIN. Mehr als eineinhalb Jahre nach der EHEC-Epidemie werden die Meldefristen zwischen den zentralen Stellen - Gesundheitsämter, Landesbehörden und Robert Koch- Institut - verkürzt.

Die Übermittlungsfristen dürfen künftig maximal drei Tage betragen. Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin das "Durchführungsgesetz für die Internationalen Gesundheitsvorschriften" (IGV-DG) beschlossen.

Danach müssen Gesundheitsämter meldepflichtige Erkrankungen und Infektionen künftig binnen eines Tages an die Landesbehörde melden.

Darüber hinaus nickte der Bundesrat auch das Patientenrechtegesetz ab. Damit wird der Behandlungsvertrag ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.

Patienten müssen zudem verständlich und umfassend informiert werden, etwa über Untersuchungen, Diagnosen und Therapien. Patienten dürfen ihre Patientenakte einsehen. Das darf nur mit einer Begründung abgelehnt werden.

Auch das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme hat am Freitag den Bundesrat passiert.

Das sei ein wichtiger Schritt, damit zum Beispiel psychisch kranke Menschen nach einer Zwangseinweisung in einer Klinik behandelt werden könnten - auch wenn der natürliche Wille getrübt sei, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Zunächst solle aber immer versucht werden, dass der Betreute in die geplante Maßnahme einwilligt. (sun)

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