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Niedersachsen

Meldepflicht für Krebs

Das Krebsregistergesetz für ganz Deutschland wartet noch auf sein Finale. Die meisten Länder aber haben längst ihre Register. Jetzt hat Niedersachsen eine generelle Meldepflicht für Krebs eingeführt.

Veröffentlicht:

HANNOVER. Seit dem 1. Januar müssen alle niedersächsischen Ärzte und Zahnärzte alle Krebserkrankungen an das Krebsregister im Land melden. Das hat der Landtag in Hannover bereits Anfang Dezember beschlossen.

Bisher waren nur die Pathologien zur Meldung verpflichtet. Einzelne Ärzte hingegen konnten selbst entscheiden, ob sie Fälle, Erkrankungsart und Patientendaten an das Register weitergeben oder nicht.

Die Meldepflicht soll "sicherstellen, dass bei Verdacht auf Krebshäufungen (Cluster) eine zielgerichtete zeitnahe Analyse inklusive der räumlichen Zuordnung der Erkrankungsfälle beziehungsweise der Betroffenen vorgenommen werden kann", sagt Dr. Gabriele Windus vom niedersächsischen Gesundheitsministerium.

Solche Häufungen hat es zum Beispiel im Gebiet um die Schachtanlage Asse bei Wolfenbüttel gegeben, in der radioaktive Abfälle lagern oder in der Gemeinde Friedland in der Nähe einer Lackiererei.

Patienten können bei der Meldung auf die Anonymität ihrer Daten bestehen. Alter, Krebsart und Wohnort werden aber auf jeden Fall weitergegeben.

Zudem sollen es weitere gesetzliche Regelungen ermöglichen, die Daten des Krebsregisters mit den Ergebnissen der Reihenuntersuchungen, etwa des Mamma-Screenings, abzugleichen.

"Dies hat derzeit für die Evaluation des Mammografie-Screenings unmittelbare Bedeutung." Künftig sollen nach dem nationalen Krebsplan aber auch für weitere Früherkennungsuntersuchungen systematische Programme aufgelegt werden, "die dann ebenfalls eine Evaluation umfassen", hieß es.

Der letzte Jahresbericht des epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen hatte gezeigt, dass 38 Prozent der Meldungen 2009 lückenhaft sind und zum Teil nur 90 Prozent der Erkrankungen in Niedersachsen gemeldet wurden. Niedersachsen ist nun eines der letzten Bundesländer, das die Meldepflicht für Krebserkrankungen einführt. (cben)

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