Unfallprävention

Memorandum für gedrosselte E-Scooter

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BERLIN. Kommunen und Anbieter wollen eine automatische Drosselung von E-Tretrollern etwa in Fußgängerzonen.

Sie fordern das Bundesverkehrsministerium auf, bei der Betriebserlaubnis sicherzustellen, dass Elektrokleinstfahrzeuge zum Schutz von Fußgängern auf nicht zulässigen Verkehrsflächen automatisch gedrosselt werden.

Das teilten der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund am Montag mit.

Sie legten eine Rahmenvereinbarung mit den Anbietern – „Memorandum of Understanding: Nahmobilität gemeinsam stärken“ – vor. Ziel ist, für mehr Ordnung und Sicherheit bei der Nutzung der kleinen Fahrzeuge zu sorgen.

Das Bundesverkehrsministerium hatte Ende Juli erklärt, eine bestimmte Software bei E-Scooter-Leihmodellen unter die Lupe zu nehmen, die bisher nicht Gegenstand der Anträge auf eine Allgemeine Betriebserlaubnis beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gewesen seien.

Geschwindigkeit automatisch drosseln

Konkret handelt es sich um eine Funktion, die die Geschwindigkeit von E-Scootern automatisch drosseln kann, sobald man damit in bestimmte Bereiche fährt. Darunter fallen etwa Fußgängerzonen, die wie Gehwege für die kleinen Gefährte tabu sind. Die Zonen werden über das globale Satellitennavigationssystem GPS markiert.

Die Behörden prüften die eingesetzten Funktionen und ihre Wirkungsweisen, wie das Ministerium erklärt hatte. Die Betriebserlaubnis ist Voraussetzung dafür, dass E-Scooter unterwegs sein dürfen. E-Tretroller sind seit Mitte Juni zugelassen.

Die Rahmenvereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Anbietern soll als „Diskussionsgrundlage“ dienen für die Abstimmungen zwischen einzelnen Kommunen und Anbietern. Es enthält wesentliche Aspekte einer „partnerschaftlichen Kooperation“, wie die Verbände am Montag mitteilten.

Damit sich die E-Tretroller gut in den Verkehr integrierten, brauche es vor allem die Rücksicht derer, die mit den E-Rollern unterwegs seien– sowie klare Regeln, wo Roller stehen dürften und wo nicht, hieß es. Ziel sei ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit sowie Konfliktsituationen im Straßenraum zu vermeiden. (dpa/maw)

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