Förderung aufgestockt

Millionen für die Versorgung in Schleswig-Holstein

Zukunftsweisende Konzepte können Geld aus Versorgungssicherungsfonds abrufen.

Veröffentlicht:

KIEL. Schleswig-Holsteins Landesregierung stellt Geld für die medizinische Grundversorgung bereit.

„Wir fördern innovative und zukunftsweisende Konzepte, die eine flächendeckende und gute erreichbare, bedarfsgerechte Versorgung erhalten, stärken oder diese unter veränderten Rahmenbedingungen weiterentwickeln“, so Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP).

Auf den Versorgungssicherungsfonds hatten sich die Regierungsparteien CDU, FDP und Grüne im Koalitionsvertrag verständigt.

Die jetzt veröffentlichte Förderrichtlinie sieht Mittel in Höhe von zwei Millionen Euro noch für das laufende Jahr vor. In 2019 stehen 3,5 Millionen Euro und für die Jahre 2020 bis 2022 fünf Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

Neben ärztlichen Institutionen und Trägern von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen sind auch Vertragsärzte, MVZ und Kommunen antragsberechtigt. Die Einzelförderung erstreckt sich über maximal drei Jahre und hat eine Obergrenze von 500.000 Euro.

Förderfähig sind Projekte

» zum Erhalt und zur Absicherung bestehender Versorgungskonzepte, wenn die Notwendigkeit der weiteren Versorgungssicherung besteht und damit die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum anders als bislang erhalten werden kann,

» zur Initiierung oder Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung mit dem Ziel, die Sektorentrennung zu überwinden,

» zum Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, deren Übertragung in den ambulanten und stationären Versorgungsalltag den medizinischen Fortschritt beschleunigt oder die sektorenübergreifende Versorgung besonders im ländlichen Raum verbessert,

» zur Verbesserung der ambulanten, stationären oder sektorenübergreifenden Patientenversorgung besonders im ländlichen Raum durch mobile, technische und digitale Lösungen mit dem Potenzial, in der Regelversorgung Anwendung zu finden.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es sich bei den Projekten nicht um schon bestehende Angebote in der Regelversorgung handelt. (di)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Lipidtherapie

Erster oraler PCSK9-Hemmer Enlicitide senkt LDL-Cholesterin

Lesetipps
In der Grippe-Saison 2025/2026 in Europa wird die Influenza-Variante, A(H3N2) der Subklade K wahrscheinlich eine dominierende Rolle spielen.

© peterschreiber.media / stock.adobe.com

Influenza A(H3N2) Subklade K

Grippe-Saison in diesem Jahr früher – ECDC rät zu Impfung