Förderung aufgestockt
Millionen für die Versorgung in Schleswig-Holstein
Zukunftsweisende Konzepte können Geld aus Versorgungssicherungsfonds abrufen.
Veröffentlicht:KIEL. Schleswig-Holsteins Landesregierung stellt Geld für die medizinische Grundversorgung bereit.
„Wir fördern innovative und zukunftsweisende Konzepte, die eine flächendeckende und gute erreichbare, bedarfsgerechte Versorgung erhalten, stärken oder diese unter veränderten Rahmenbedingungen weiterentwickeln“, so Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP).
Auf den Versorgungssicherungsfonds hatten sich die Regierungsparteien CDU, FDP und Grüne im Koalitionsvertrag verständigt.
Die jetzt veröffentlichte Förderrichtlinie sieht Mittel in Höhe von zwei Millionen Euro noch für das laufende Jahr vor. In 2019 stehen 3,5 Millionen Euro und für die Jahre 2020 bis 2022 fünf Millionen Euro jährlich zur Verfügung.
Neben ärztlichen Institutionen und Trägern von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen sind auch Vertragsärzte, MVZ und Kommunen antragsberechtigt. Die Einzelförderung erstreckt sich über maximal drei Jahre und hat eine Obergrenze von 500.000 Euro.
Förderfähig sind Projekte
» zum Erhalt und zur Absicherung bestehender Versorgungskonzepte, wenn die Notwendigkeit der weiteren Versorgungssicherung besteht und damit die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum anders als bislang erhalten werden kann,
» zur Initiierung oder Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung mit dem Ziel, die Sektorentrennung zu überwinden,
» zum Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, deren Übertragung in den ambulanten und stationären Versorgungsalltag den medizinischen Fortschritt beschleunigt oder die sektorenübergreifende Versorgung besonders im ländlichen Raum verbessert,
» zur Verbesserung der ambulanten, stationären oder sektorenübergreifenden Patientenversorgung besonders im ländlichen Raum durch mobile, technische und digitale Lösungen mit dem Potenzial, in der Regelversorgung Anwendung zu finden.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es sich bei den Projekten nicht um schon bestehende Angebote in der Regelversorgung handelt. (di)