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Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein

Mindestens 4000 Euro Lohn für Pflegekräfte

Höhere Gehälter und ausreichend Personal in der Pflege fordert die Kammer Schleswig-Holstein.

Veröffentlicht:

NEUMÜNSTER. Die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein fordert mittelfristig einen Monatslohn von 4000 Euro für Pflegefachkräfte in Deutschland. Neben einer „wertgerechten Bezahlung“ pocht die Kammer auf eine bedarfsgerechte Personalausstattung in allen Bereichen der Pflege – notfalls müssten bei Verstößen auch Abteilungen geschlossen werden.

„Wir erwarten vom Gesetzgeber, den Einrichtungsträgern und den Gewerkschaften, endlich den tatsächlichen Wert pflegerischer Tätigkeiten in allen Settings beruflicher Pflege mit einer angemessenen Vergütung abzubilden“, sagte der Vizepräsident der Pflegeberufekammer im Norden, Frank Vilsmeier.

Zu den von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in die Diskussion gebrachten Mindestlohn von 14 Euro pro Stunde verwies Vilsmeier auf bestehende Tarife, die schon heute einen deutlich höheren Monatslohn ermöglichen, als dieser bei einem Stundenlohn von 14 Euro möglich wäre.

Deutliche Gehaltssteigerung erwartet

Mittelfristig erwartet die Kammer eine weitere deutliche Gehaltssteigerung. Inklusive Zuschlägen für Dienste zu familienunfreundlichen Zeiten müssen nach Auffassung der Körperschaft, die sich in dieser Frage nach eigenen Angaben mit den weiteren Pflegeberufekammern in Deutschland einig ist, mindestens 4000 Euro monatlich für die Arbeit von Pflegefachkräften gezahlt werden.

Um eine angemessene Personalausstattung zu erreichen, sieht die Kammer die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung nicht als ausreichend an. Die Untergrenzen seien lediglich als „rote Linien“ zu verstehen– und „weit von einer guten oder sogar hohen Versorgungsqualität entfernt“, hieß es in einer Mitteilung der Kammer. An deren Grenzen seien die Qualität und die Kontinuität der Versorgung gefährdet.

Die Personal-Untergrenzen sind laut Kammer nicht auf wissenschaftlich gesicherten Personalbemessungen begründet. „Es kann nicht sein, dass Patientenversorgung mit einem realitätsfernen Rechenschieber organisiert wird“, kritisierte Vilsmeier.

In einem Positionspapier hatte die Kammer verlässliche Parameter für die Personalbemessung gefordert. Wo Einrichtungen Stationen mit einer unzureichenden Personalausstattung betreiben, müssten diese zum Schutz der Patienten geschlossen werden. (di)

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