Direkt zum Inhaltsbereich

Pflegekommission empfiehlt

Mindestlöhne für Altenpflegekräfte sollen in drei Schritten steigen

Auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege hat sich die Pflegekommission einstimmig geeinigt. Die Arbeitgeber warnen vor steigenden Kosten, die vor allem die Pflegebedürftigen treffen.

Veröffentlicht:
Mehr Lohn und Urlaub sollen Beschäftigten in der Altenpflege ab September zustehen.

Mehr Lohn und Urlaub sollen Beschäftigten in der Altenpflege ab September zustehen.

© Kzenon / stock.adobe.com

Berlin. Ab September 2022 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in drei Schritten steigen. Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung bis 2023 auf 14,15 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 15,25 Euro und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde.

Die neuen Pflegemindestlöhne sollen auf dem Weg einer Verordnung festgesetzt und damit für allgemein verbindlich erklärt werden. Das gaben am Dienstag die Bundesministerien für Gesundheit (BMG) sowie für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt.

Auch mehr Urlaub soll kommen

Aufgrund der Empfehlung der letzten Pflegekommission bleibt es dabei, dass eine Staffelung der Mindestlöhne nach Qualifikationsstufen erfolgt. Im Herbst wird der Mindestlohn zunächst auf 13,70 Euro für Pflegehilfskräfte, 14,60 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte sowie auf 17,10 Euro für Pflegefachkräfte steigen.

Die jetzige fünfte Kommission empfiehlt zudem, den Beschäftigten in der Altenpflege zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus zu gewähren. Dieser Mehrurlaub soll bei einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2022 sieben Tage, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage betragen.

Während Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach sowie Cornelia Prüfer-Storcks, Beauftragte des BMAS für die Pflegekommission und ehemalige Hamburger Gesundheitssenatorin, die einstimmige Empfehlung lobten und darin ein deutliches Signal der Wertschätzung für die Arbeit der Altenpflege-Mitarbeiter sahen, sah sich der Arbeitgeberverband Pflege zu einer Warnung veranlasst.

Der Verband trage zwar den Kompromiss „aus voller Überzeugung“ mit. Es müsse aber allen Beteiligten klar sein, dass die Anhebung des Mindestlohns nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt sei.

Arbeitgeber: Pflegefinanzierung endlich klären

„Wegen der zusätzlichen Kosten werden Pflegeunternehmen weniger investieren können und am Ende sind es vor allem die Pflegebedürftigen und ihre Familien, die über höhere Eigenanteile für die Mehrausgaben aufkommen müssen“, so Verbandspräsident Thomas Greiner.

Wenn ab September 2022 zudem eine faktische Tarifpflicht in der Pflege gelte, würden die Kosten noch einmal steigen, in einigen Bundesländern deutlich. „Wir müssen endlich darüber reden, wie wir die Pflege dauerhaft finanzieren, damit Pflegebedürftige und ihre Familien nicht in Existenznot getrieben werden“, sagte Greiner.

An dieser Stelle finden Sie Inhalte aus Datawrapper Um mit Inhalten aus Datawrapper zu interagieren oder diese darzustellen, brauchen wir Ihre Zustimmung. Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte aus Sozialen Netzwerken und von anderen Anbietern angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Weitere Information dazu finden Sie hier.

Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreterinnen und Vertreter von privaten, frei-gemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber bzw. Dienstgeber und Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer sind paritätisch vertreten.

Die fünfte Pflegekommission hat ihre Arbeit im Dezember 2021 aufgenommen und amtiert für fünf Jahre. Sie hat sich bei ihrer ersten Empfehlung für eine Laufzeit der Verordnung bis 31. Januar 2024 ausgesprochen. (juk)

Lesen sie auch
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Biopsychosozial vorgehen!

So unterstützen Sie Ihre Patienten bei funktionellen Körperbeschwerden

Dermatologin Yael Adler gibt Tipps

Wie man Hypochondern in der Praxis am besten begegnet

Erfahrungen einer Praxismanagerin

Praxisbegehung angekündigt? Die wichtigsten Tipps zur Vorbereitung

Lesetipps
Arzt hält Modell vom Herzen in rechter Hand und Blutzuckermessgerät in linker Hand.

© RF (royalty free)

Risiko einschätzen und Lebensstil ändern

Diabetes und Vorhofflimmern: Das hilft gegen die gefährliche Kombi

Reiseimpfungen bei Kindern: Müssen Abstandsregeln eingehalten werden?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Reiseimpfungen bei Kindern: Müssen Abstandsregeln eingehalten werden?

Eine Illustration zeigt, wie mittels einer Spritze ins Auge gestochen wird.

© Asset Arc / stock.adobe.com / generated AI

Neovaskuläre altersbedingte Makuladegeneration

Anti-VEGF-Injektionen: Versäumte Termine kosten nAMD-Patienten wohl Sehschärfe