Pflegekommission empfiehlt

Mindestlöhne für Altenpflegekräfte sollen in drei Schritten steigen

Auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege hat sich die Pflegekommission einstimmig geeinigt. Die Arbeitgeber warnen vor steigenden Kosten, die vor allem die Pflegebedürftigen treffen.

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Mehr Lohn und Urlaub sollen Beschäftigten in der Altenpflege ab September zustehen.

Mehr Lohn und Urlaub sollen Beschäftigten in der Altenpflege ab September zustehen.

© Kzenon / stock.adobe.com

Berlin. Ab September 2022 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in drei Schritten steigen. Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung bis 2023 auf 14,15 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 15,25 Euro und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde.

Die neuen Pflegemindestlöhne sollen auf dem Weg einer Verordnung festgesetzt und damit für allgemein verbindlich erklärt werden. Das gaben am Dienstag die Bundesministerien für Gesundheit (BMG) sowie für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt.

Auch mehr Urlaub soll kommen

Aufgrund der Empfehlung der letzten Pflegekommission bleibt es dabei, dass eine Staffelung der Mindestlöhne nach Qualifikationsstufen erfolgt. Im Herbst wird der Mindestlohn zunächst auf 13,70 Euro für Pflegehilfskräfte, 14,60 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte sowie auf 17,10 Euro für Pflegefachkräfte steigen.

Die jetzige fünfte Kommission empfiehlt zudem, den Beschäftigten in der Altenpflege zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus zu gewähren. Dieser Mehrurlaub soll bei einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2022 sieben Tage, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage betragen.

Während Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach sowie Cornelia Prüfer-Storcks, Beauftragte des BMAS für die Pflegekommission und ehemalige Hamburger Gesundheitssenatorin, die einstimmige Empfehlung lobten und darin ein deutliches Signal der Wertschätzung für die Arbeit der Altenpflege-Mitarbeiter sahen, sah sich der Arbeitgeberverband Pflege zu einer Warnung veranlasst.

Der Verband trage zwar den Kompromiss „aus voller Überzeugung“ mit. Es müsse aber allen Beteiligten klar sein, dass die Anhebung des Mindestlohns nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt sei.

Arbeitgeber: Pflegefinanzierung endlich klären

„Wegen der zusätzlichen Kosten werden Pflegeunternehmen weniger investieren können und am Ende sind es vor allem die Pflegebedürftigen und ihre Familien, die über höhere Eigenanteile für die Mehrausgaben aufkommen müssen“, so Verbandspräsident Thomas Greiner.

Wenn ab September 2022 zudem eine faktische Tarifpflicht in der Pflege gelte, würden die Kosten noch einmal steigen, in einigen Bundesländern deutlich. „Wir müssen endlich darüber reden, wie wir die Pflege dauerhaft finanzieren, damit Pflegebedürftige und ihre Familien nicht in Existenznot getrieben werden“, sagte Greiner.

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Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreterinnen und Vertreter von privaten, frei-gemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber bzw. Dienstgeber und Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer sind paritätisch vertreten.

Die fünfte Pflegekommission hat ihre Arbeit im Dezember 2021 aufgenommen und amtiert für fünf Jahre. Sie hat sich bei ihrer ersten Empfehlung für eine Laufzeit der Verordnung bis 31. Januar 2024 ausgesprochen. (juk)

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