Pflegekräfte

Mindestlohn steigt auf bis zu 11,35 Euro

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BERLIN. Der Pflegemindestlohn geht ab 2018 in den Steigflug. Die Erhöhungen um mehr als einen Euro je Stunde bis 2020 wird das Bundeskabinett am Mittwochvormittag aller Voraussicht nach durchwinken. Ein formaler Beschluss sei nicht mehr notwendig, hieß es dazu bereits am Dienstag im zuständigen Bundesarbeitsministerium.

Die Steigerungen gehen auf die Fortschreibung der "Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche" zurück, die der "Ärzte Zeitung" in der Kabinettsfassung vorliegt. Die Verordnung läuft Ende Oktober aus.

Der Pflege-Mindestlohn beträgt aktuell in den alten Bundesländern 10,20 Euro, in den neuen Ländern 9,50 Euro. Die Pflege-Mindestlohnkommission hat bereits im April einen dreistufigen Anstieg und gleichzeitig eine moderate Annäherung der Niveaus in West und Ost beschlossen.

Ab 2018 soll der Wert im Westen auf 10,55 Euro und im Osten auf 10,05 Euro steigen. Ein Jahr später sind im Westen 11,05 Euro, im Osten 10,55 Euro vorgesehen. Ab Januar sollen die Arbeitgeber dann 11,35 Euro im Westen und 10,85 Euro im Osten bezahlen.

Die im Arbeitgeberverband Pflege organisierten Unternehmen gehen davon aus, dass die neuen Sätze für den Mindestlohn zu höheren Zuzahlungen der Pflegebedürftigen führen werden. Die Erhöhungen sind in der Mindestlohnkommission gleichwohl einstimmig zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beschlossen worden.

Der Mindestlohn gilt nur in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. (af)

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