Pflegekommission

Pflegemindestlohn steigt in mehreren Schritten auf 11,35 Euro im Jahr 2020

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BERLIN. Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege sollen ab Anfang 2018 um 35 Cent auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und um 55 Cent auf 10,05 Euro im Osten steigen. Das entspricht einem Plus von 3,4 Prozent im Westen und 5,8 Prozent im Osten.

In zwei weiteren Schritten soll der Mindestlohn ab Januar 2020 auf dann 11,35 Euro (10,85 Euro im Osten) steigen. In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten derzeit rund 900.000 Beschäftigte. Das hat die Pflegekommission einstimmig beschlossen, in der Vertreter der Arbeitgeber und -nehmer paritätisch vertreten sind.

Die Dienstleistungsgewerkschaft verdi nannte das Ergebnis "vertretbar" und bezeichnete es als wichtig, dass es bei der Bezahlung der Pflege "wieder eine untere Haltelinie gibt". Denn der – nicht branchenspezifische – gesetzliche Mindestlohn beträgt 8,84 Euro.

Verdi bedauerte, dass nicht gelungen ist, Lohnuntergrenzen für examinierte Pflegefachkräfte festzulegen. Hier hatte die Gewerkschaft 15,50 Euro sowie mindestens 30 Tage Urlaub gefordert. Bisher gewährten insbesondere private Pflegeunternehmen ihren Beschäftigten nur die gesetzlich vorgeschriebenen 20 Urlaubstage, hieß es. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) bezeichnete die Höhe des Mindestlohns "eigentlich zu hoch". Die neuen Lohnuntergrenzen würden die ambulanten und stationären Einrichtungen stark belasten und zu höheren Zuzahlungen für Pflegebedürftige führen, so der AGVP.

Die von der Pflegekommission getroffene Vereinbarung gilt bis Ende April 2020. Das Bundesarbeitsministerium hat angekündigt, auf Grundlage der Empfehlung per Verordnung den neuen Pflegemindestlohn zu erlassen.(fst)

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