Verbändeanhörung

Ministerium drückt auf die Tube beim Versorgungsgesetz

Jens Spahns Terminservice- und Versorgungsgesetz kommt voran: In drei Wochen soll der Kabinettsentwurf vorliegen.

Anno FrickeVon Anno Fricke und Christoph BarkewitzChristoph Barkewitz Veröffentlicht:
Feste Termine oder offene Sprechstunde? Über Sinn und Vergütung wird gestritten.

Feste Termine oder offene Sprechstunde? Über Sinn und Vergütung wird gestritten.

© Yantra / stock.adobe.com

BERLIN. Das Gesundheitsministerium drückt bei den geplanten Reformen der ärztlichen Versorgung weiter aufs Tempo. Bei der Verbändeanhörung bestätigte der Abteilungsleiter Gesundheitsversorgung, Ulrich Orlowski, den eng getakteten Zeitplan für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).

Bereits für Donnerstagvormittag sind Angaben von Teilnehmern der gut vierstündigen Sitzung am Mittwoch zufolge Bund-Länder-Gespräche angesetzt. Am Nachmittag soll die Auswertung der Verbändeanhörung durch das zuständige Referat folgen. In rund drei Wochen soll dann der Kabinettsentwurf vorliegen.

Bei der Verbändeanhörung sei auch die vorgesehene Aufstockung der Mindestsprechstundenzeiten von 20 auf 25 Stunden zur Sprache gekommen, berichteten Teilnehmer der "Ärzte Zeitung". Nicht nur Ärzteverbände, sondern auch Patientenorganisationen hätten sich gegen die Pläne des Ministeriums ausgesprochen. Am Mittwoch haben sich weitere Institutionen zum TSVG positioniert.

  • Die Allianz Deutscher Ärzteverbände bemerkt, einerseits setze das TSVG weitere schwerwiegende Eingriffe des Gesetzgebers in die Selbstverwaltung und die Organisationshoheit ärztlicher Praxen fort, andererseits erkenne die Politik erstmals den Zusammenhang zwischen der Budgetierung ärztlicher Leistungen und Terminkapazitäten niedergelassener Ärzte an. Mit der Einführung neuer Leistungs- und Servicebereiche und dem Willen, diese extrabudgetär zu vergüten, gehe der Gesetzgeber einen ersten Schritt in die Entbudgetierung aller ärztlichen Grundleistungen. Bei neuen Patienten, wenn Patienten über die Terminservicestelle kommen, bei akuten Patienten und in der offenen Sprechstunde werde die extrabudgetäre Vergütung als Anreiz gesetzt. Der Gesetzgeber müsse aber auch sicherstellen, dass die Krankenkassen diesen politischen Willen nicht durch "windige Bereinigungsregeln" ad absurdum führten und Ärzte erneut Mehrleistungen ohne Entlohnung erbrächten, warnt die Allianz.
  • Der Verband der Ersatzkassen (vdek) mahnt dagegen, nur für tatsächliche Mehrleistungen könne es eine Extravergütung geben. Kritisch sehe der vdek, dass vieles, was heute eine Selbstverständlichkeit in Arztpraxen sei, künftig zusätzlich vergütet werden solle, sagt dessen Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Lasse sich beispielsweise ein Patient in einer offenen Sprechstunde behandeln, soll der Arzt dafür extra honoriert werden. Damit würden Fehlanreize für Ärzte geschaffen, verlässliche Terminsprechstunden in offene Sprechstunden umzuwandeln, was wiederum zu längeren Wartezeiten in den Praxen führen werde, fürchtet die Kassenvertreterin. Wenn ein Arzt, der aktuell 30 Terminsprechstunden anbiete, künftig nur noch 25 Stunden Termine anbiete und für fünf Stunden eine offene Sprechzeit, verdiene er nach der geplanten Neuregelung erheblich mehr, ohne dass nur ein Patient zusätzlich behandelt werde.
  • Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) fordert vor allem patientenorientierte statt politisch motivierter Lösungen und macht dies an Impfvereinbarungen fest. Künftig sollen die Krankenkassen die Kosten für Impfstoffe bis zum Preis des zweitgünstigsten Herstellers übernehmen. Mit einer Zwei-Hersteller-Regel würden aber nicht die Impfstoffe aller Hersteller für die Versorgung zur Verfügung stehen, warnt der BPI-Vorstandsvorsitzende Dr. Martin Zentgraf. Festpreisvereinbarungen und Rabattverträge sollten für diesen Bereich daher komplett untersagt werden. Nur dann gelinge es, die Versorgung mit Impfstoffen ernsthaft zu sichern.
  • Der Marburger Bund kritisiert, es sei nicht zielführend, die 116.117 als neue bundesweit einheitliche Rufnummer für alle Dienste der Terminservicestellen zu installieren. Eine Differenzierung von Notfallversorgung und KV-Terminservicestelle solle erhalten bleiben und auch für die interne Organisation verpflichtend sein. Die vorgesehenen Regelungen des Referentenentwurfes seien an dieser Stelle unzureichend.
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