Beitragsschulden

Ministerium weist "Mogelpackung" zurück

Das Ministerium weist Medienberichte zurück, die das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden als "Enttäuschung" und "Mogelpackung" für Selbstständige darstellen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Selbstständige haben nicht explizit einen Nachteil bei den gesetzlichen Kassen - damit hat ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums einen Bericht im Nachrichtenmagazin "Focus" zurückgewiesen.

Dort hieß es, der groß angekündigte Erlass von Beitragsschulden in der Krankenversicherung sei insbesondere für Selbstständige eine "Enttäuschung".

Sie profitierten laut Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland kaum von der neuen Regelung. Ihnen werde lediglich der Säumniszuschlag auf die fälligen Beiträge von 60 auf zwölf Prozent pro Jahr rückwirkend ermäßigt.

Dieser Darstellung widersprach der Ministeriumssprecher: Die Frage sei nicht, ob jemand selbstständig sei oder nicht, sondern vielmehr ob es einen Leistungsanspruch gehabt habe oder nicht. Das hänge wiederum davon ab, ob der Betroffene sich bei einer Versicherung gemeldet habe oder nicht.

Die Beitragsschulden sollen für den Zeitraum zwischen dem Eintritt der Versicherungspflicht und Meldung bei der Krankenkasse erlassen werden, heißt es in einem Ministeriumspapier.

Auch die Zinsschuld, die für diesen Zeitraum berechnet werden könnte, soll im Regelfall ebenfalls vollständig erlassen werden. Die Versicherungspflicht gilt seit dem 1. April 2007. (sun)

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