Krankenhauseinweisung

Ministerium winkt umstrittene Richtlinie durch

Das Bundesgesundheitsministerium hat die umstrittene Krankenhauseinweisungsrichtlinie unverändert genehmigt. Der KBV passt das gar nicht.

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Bundesgesundheitsministerium hat die umstrittene Krankenhauseinweisungsrichtlinie unverändert genehmigt.

Damit wurde den Bedenken der KBV nicht Rechnung getragen. Die KBV hatte Anfang März in einem Schreiben an Gesundheitsminister Hermann Gröhe appelliert, die Richtlinie in der vom GBA vorgelegten Fassung nicht zu genehmigen.

Weil niedergelassene Ärzte demnach vor einer stationären Überweisung künftig sämtliche ambulanten Behandlungsalternativen prüfen sollen, fürchtet die KBV "das Risiko, dass Vertragsärzte sich im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Krankenhauseinweisungen rechtfertigen müssen".

Es sei den Ärzten schlicht nicht möglich, alle ambulanten Optionen in ihrer Gegend zu kennen.

Bei der Vertreterversammlung der KBV im Februar hatten sich die Delegierten gegen die neue Richtlinie ausgesprochen. Gegenüber Gröhe hatte die KBV daraufhin unter anderem gefordert, dass, sollte die Neufassung der Richtlinie genehmigt werden, die Krankenkassen wenigstens zu verpflichten wären, die Vertragsärzte über das ambulante Behandlungsspektrum in Kenntnis zu setzen.

Diese Forderung hat die Standesvertretung nun erneuert. Jetzt müsse „eine Plattform geschaffen werden, die über alle spezifischen ambulanten Behandlungsangebote in den Regionen“ informiert, heißt es. (cw)

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Kommentare
Dr. Henning Fischer 25.04.201519:52 Uhr

ist doch nur ein weitere Baustein im deutschen Ärztevertreibungsprogramm

wie anders soll man die Rentenversicherung in ein paar Jahrzehnten finanzieren? Die Patienten werden zu alt, also weg mit den Ärzten.

Gibt es eine andere Erklärung für 20 Jahre absolut konsequente Anti-Ärzte-Politik der deutschen Bundesregierungen?

Dr. Thomas Georg Schätzler 25.04.201517:18 Uhr

KBV und ihre VV bei stationären Einweisungen "lame ducks"?

Da haben sich mal wieder der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und das Bundesgesundheitsministerium (BGM) gemeinschaftlich blamiert. Null Ahnung von der Realität einer Indikations- und Leitlinien-gerecht verzahnten, ambulant-stationären Versorgungskaskade: Eine gelungene medizinische Lebens- und Kooperationswirklichkeit innerhalb der gesamten verfassten Ärzteschaft!

Was jedoch die selbsternannten "Gesundheitsfunktionäre" bei ihren nächsten Sonntagsreden n i c h t davon abhalten wird, das Fehlen jeglicher ambulant-stationären Kooperation und Kommunikation zu reklamieren, auch, weil sie bisher den Medizinbetrieb nie wirklich von innen kennen lernen wollten.

M. E. sollten sich der ebenso Medizin-bildungsferne und Versorgungs-f r e m d e G-BA bzw. die überwiegend n i c h t-medizinischen BGM-Mitarbeiter/-innen einschließlich Minister Hermann Gröhe auf ihre vom Gesetzgeber klar umrissenen Kern- und Auftragskompetenzen besinnen. Sie müssten schlicht und ergreifend zur Kenntnis nehmen, dass bei Anamnese, Untersuchung, weiterführende Diagnostik u n d ambulante/stationäre/palliative Therapieverfahren ausschließlich Haus- und Fachärzte das Sagen haben.

Nur niedergelassene Haus-, Fach- und Spezialärzte verfügen gemeinsam mit allen Klinik-Ärztinnen und -Ärzten über die staatlich legitimierte Befähigung und Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Heilpraktiker, Gesundbeter, Wunderheiler, Ökonomen, Soziologen, Politologen und alle IWMM''s ("irgendwas mit Medien") sind in der Approbationsordnung für Ärzte einfach nicht vorgesehen.

Dass vor j e d e r Krankenhauseinweisung über s i n n v o l l e ambulante und stationäre Behandlungsmöglichkeiten vor Ort informiert werden muss, bzw. geprüft wird, ob vergleichbare und komplikationsfreie Alternativen zur stationären Behandlung in Frage kommen, gehört zur klassischen, professionell individualisierten Arzt-Patienten-Interaktion, o h n e Beeinflussung und Dirigismus von außen durch völlig unbeteiligte Dritte.

Bei Herz- und Hirninfarkt, Lungenembolie, akutem Abdomen, möglicherweise schon perforierter Appendizitis, eingeklemmter Hernie, Hochdruckkrise, akutem peripheren Arterienverschluss, Mesenterialinfarkt, akuter Tumorkrankheit, Kachexie und Marasmus, zerebralen Krampfanfällen, Gallenstein- und Nierensteinkoliken mit Infektionsgefahr, entgleistem Typ-1 und 2-Diabetes, Addison-Krise, Thyreotoxikose, Nierenversagen, dekompensierter Herzinsuffizienz und zahlreichen internistischen Notfallsituationen wären meine Patientinnen und Patienten längst verstorben, wenn ich mich bzw. meine Profession an die z. T. absurden Vorstellungen, Ausführungsvorschriften und -Ideen abgefahrener Ministerialer im BGM bzw. dem vor Ort nicht erreichbaren oder außerhalb der Sitzungszeiten gar nicht entscheidungsfähigen G-BA gehalten hätten.

Und da schließt sich der Kreis: Bedenken, Protestnoten und Schreiben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hin oder her, Proteste der Delegierten in der Vertreterversammlung der KBV (KBV-VV) zum Trotz, hier kann und darf es kein Kuscheln und klein-bei geben. Doch was machen unsere "Standesvertretungen" stattdessen? Im Gegensatz zu Lokführer- oder Piloten-Gewerkschaften, die sich jegliche Einmischung in ihre professionelle Arbeit verbitten und mit Streik beantworten würden, fragen KBV und KBV-VV untertänigst und höflichst an, ob man ihnen und den Vertragsärzten denn dann wenigsten die notwendigen Informationen über das ambulante Behandlungsspektrum zukommen lassen würde? Was für "Lahme Enten"!

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Karlheinz Bayer 24.04.201513:07 Uhr

warum sollen nicht alle ambulantzen Optionen bekannt sein?


Manchmal fragt man sich, wen die KBV eigentlich vertritt.
Es ist doch eine unbestrittene (wer widerspricht?) Tatsache, daß die
Ermächtigungen und die unangebrachten Klinikeinweisungen zu den echt teuren Leistungen zählen.

Sie sind nicht nur teuer, sie gehen wegen der 1:1 Vorabvergütung im Fall der Ermächtigungsleistungen sogar zu einhundert Prozent vom Einkommen der Niedergelassenen ab.

Jetzt verlangt die Krankenhauseinweisungsrichtlinie nichts anderes als daß, was KVen landauf-landab schon seit Jahrzehnten fordern: ambulant habe vor stationär.

Das Argument, ein Niedergelassener könne die Leistungsvielfalt seiner Facharztkollegen im Kreis nicht kennen, halte ich für lächerlich. Es dürfte allenfalls für neu Niedergelassene zutreffen.

Und wenn es tatsächlich zutreffen würde, wäre das nichts anderes als ein Anlaß für die KBV, eine bundesweite Bewerbungskampagne zu starten.
Seien wir dochmal ehrlich, manche Kliniken schaffen es, ganzseitige Zeitungsberichte zu bekommen, wenn sie eine Behandlungsmethode neu im Programm haben, die der niedergelassene Kollege um die Ecke seit Jahren und als Standard vorweist.

Das Problem liegt wohl auch darin, daß die Februar-VV der KBV den Gröhe-Entwurf nicht im Detail kritisiert hat, sondern en bloc.
Und in manchem ist der Entwurf eben garnicht mal schlecht.

Dr. Karlheinz Bayer

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