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Frust mit der Schlichtung

NAV geißelt "5,11 Cent-Lüge"

Kein Interesse an der Währungsreform für den EBM: Der Schlichterspruch zum Honorar stößt dem NAV-Virchowbund noch immer sauer auf. Von der KBV fordert der Verband, den Punktwert neu zu verhandeln.

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Damals, beim Honorarprotest: Heinrich, Feldmann, Köhler.

Damals, beim Honorarprotest: Heinrich, Feldmann, Köhler.

© Florian Schuh / dpa

BERLIN. Die Hauptversammlung des NAV-Virchowbundes hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung aufgefordert, die "Währungsreform" des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) nicht umzusetzen.

Eine Änderung des EBM ist Teil des Honorarkompromisses des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) aus dem Herbst 2012. Demnach soll sich der Orientierungswert ab dem zweiten Quartal 2013 dem kalkulatorischen Punktwert von 5,11 Cent "grundsätzlich" annähern.

Ein EBM mit einem Punktwert von 5,11 Cent bedeutete etwa 20 Milliarden Euro mehr Honorar im Jahr für die rund 150.000 Vertragsärzte. Deshalb lautet die Vorgabe des EBA-Beschlusses, den Punktwert kostenneutral anzuheben.

Eine Option dafür sei, Leistungen dann mit weniger Punkten abzurechnen, heißt es bei der KBV. Beschlossen haben die Gremien der KBV dazu noch nichts.

Für die NAV-Delegierten ist dieser Ansatz ein "Taschenspielertrick" und "Lüge".

Die EBM-Reform so anzugehen, gleiche einem radikalen Schuldenschnitt auf Kosten der Ärzte , sagte Dr. Rainer Broicher bei der Hauptversammlung des NAV-Virchowbundes in Berlin.

Mehrere Redner gingen KBV-Chef Dr. Andreas Köhler in diesem Punkt hart an. Köhler habe den EBM "verschlechtbeutelt", sagte Dr. Fritz Lenz aus Baden-Württemberg.

NAV-Virchowbund-Chef Dr. Dirk Heinrich verteidigte die KBV-Spitze. Köhler erhalte einen Verhandlungsauftrag, marschiere voran, und wenn er sich dann umblicke, müsse er feststellen, dass keiner mehr hinter ihm stehe. "Ich weiß nicht, wer den Job machen möchte", sagte Heinrich.

Die Delegierten beschlossen, ein Ende der unbezahlten Arbeit von Ärzten und einen jährlichen Ausgleich von Inflations-, Energie- und Personalkosten zu fordern.

Die Honorarordnung müsse eine leistungsgerechte Vergütung der Praxen niedergelassener Ärzte ermöglichen. Dazu gehörten betriebswirtschaftlich kalkulierte Preise, die sich an von Oberarztgehältern orientierten und den Unternehmerlohn berücksichtigten. (af)

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