Sterbehilfe

Nervosität vor der Entscheidung

Monatelang hat der Bundestag über Positionen zu Sterbehilfe gestritten. Jetzt, kurz vor der endgültigen Entscheidung im Parlament, mehren sich die Stimmen, alles so zu lassen, wie es ist.

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In dieser Woche entscheidet der Bundestag über Sterbebegleitung und Sterbehilfe.

In dieser Woche entscheidet der Bundestag über Sterbebegleitung und Sterbehilfe.

© Getty Images/Wavebreak Media

BERLIN. Vor der Abstimmung des Bundestags über mögliche neue Regeln für Sterbehilfe am Freitag wächst der Druck insbesondere auf die Abgeordneten, die sich bisher für keinen der vier Entwürfe entschieden haben.

Für Missstimmung hatte am Dienstag ein Brief der Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder (CDU), Thomas Oppermann (SPD und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) gesorgt. Sie hatten in einem gemeinsamen Brief an alle Abgeordneten eindeutig Position für den Gesetzentwurf von Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) bezogen.

Darin wird ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gefordert. "Unsere Gesellschaft würde ein falsches Signal setzen, wenn wir solche Angebote weiterhin zulassen oder gar staatlich regulieren", heißt es in dem Schreiben.

Das wurde von Gegnern des Brand-Griese-Entwurfs als falscher Ton in der Debatte wahrgenommen, weil bei diesem Thema die Fraktionsdisziplin ausdrücklich aufgehoben ist.

Unklare Mehrheitsverhältnisse

Unterdessen sind die Mehrheitsverhältnisse weiterhin unklar. Bislang 37 Abgeordnete haben einen Antrag der grünen Rechtsexpertin Katja Keul unterzeichnet. Darin heißt es, neue Straftatbestände im Hinblick auf die Beihilfe zur Selbsttötung seien nicht erforderlich.

Die Sorge, dass der Sterbewunsch eines Menschen kommerziell ausgebeutet werde, könne durch "gewerberechtliche Regulierung außerhalb des Strafrechts" begegnet werden.

Unterschrieben haben den Antrag unter anderem die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sowie der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Edgar Franke (beide SPD).

Gestritten wird unter den Anhängern der verschiedenen Gesetzesentwürfe weiterhin über die Folgen einer Zulassung des ärztlich assistierten Suizids.

Bestätigt sehen sich Kritiker durch eine neue Analyse des Medizinethikers David Jones (Oxford) und des Wirtschaftswissenschaftlers David Paton (Nottingham) (How Does Legalization of Physician-Assisted Suicide Affect Rates of Suicide? South Med J. 2015; 108 (10): 599-604).

Seit 1990 habe die Zahl der (assistierten) Selbsttötungen in den US-Bundesstaaten um 6,3 Prozent zugenommen, die wie etwa Oregon Sterbehilfe legalisiert haben. Hingegen behaupten die Befürworter eines gesetzlich geregelten ärztlich assistierten Suizids (Hintze-Lauterbach-Entwurf), eine solche Regelung wirke "suizidpräventiv". (fst)

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