Neue GBA-Richtlinie macht Pflegekräfte zu Leistungserbringern

BERLIN (af/sun). Pflegekräfte sollen künftig Arbeiten übernehmen dürfen, die bislang nur Ärzten vorbehalten waren. Das gilt nicht für Medizinische Fachangestellte (MFA). Sie werden nicht Bestandteil der im Bundesausschuss vorbereiteten Heilkundeübertragungsrichtlinie sein. Das hat die "Ärzte Zeitung" aus Kreisen der Selbstverwaltung erfahren.

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Wie puzzeln sich Ärzte und Pflegekräfte zusammen?

Wie puzzeln sich Ärzte und Pflegekräfte zusammen?

© Franz Pfluegl / fotolia.com

Mit der Richtlinie bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) Tätigkeiten, die auf Angehörige der Alten- und Krankenpflegeberufe "zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde" übertragen werden können (wir berichteten).

Nach ihrem Inkraftreten sollen qualifizierte Alten- und Pflegekräfte zunächst in Modellversuchen der Krankenkassen weitreichende Verantwortung übertragen bekommen.

Unter anderem werden sie selbstständig Verordnungen vornehmen können. De facto handele es sich um die Substitution ärztlicher Leistungen, heißt es.

Ärzte sehen dies kritisch. So fürchtet die KBV, dass damit eine neue Gruppe von Leistungserbringern entsteht. Der GBA hat diese Klippe umschifft.

Er hat die Richtlinie ins Stellungnahmeverfahren verabschiedet, ohne die Reizwörter Delegation und Substitution zu verwenden.

Vertreter der bei der Bundesärztekammer angesiedelten Fachberufekonferenz zeigten sich enttäuscht. Im Sinne der Verbesserung von Arbeitsabläufen hätten sie von Ärzten mehr Mut erwartet, etwas von ihren Kompetenzen abzugeben

Um Einfluss auf die Modellversuche zu behalten, versucht die KBV nun über den Bundesmantelvertrag die MFA im Spiel zu halten. Niedergelassene Ärzte werden ihre Medizinischen Fachangestellten nicht im Sinne der Richtlinie einsetzen können.

Lesen Sie mehr dazu am Montag in Ihrer "Ärzte Zeitung" oder online auf www.aerztezeitung.de

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