Neue GOZ ab 2012: Wie teuer wird dann die Zahnmedizin?

BERLIN (HL). Nach jahrelangem Tauziehen hat das Bundeskabinett am Mittwoch die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) verabschiedet. Gestritten wird um die Kostenwirkungen der "kleinen" Reform.

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In das Gebührenverzeichnis der Zahnärzte wurden neue Leistungen aufgenommen.

In das Gebührenverzeichnis der Zahnärzte wurden neue Leistungen aufgenommen.

© Sandor Kacso / fotolia.com

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die zahnärztlichen Privathonorare um sechs Prozent oder 345 Millionen Euro jährlich steigen werden.

59 Millionen Euro treffen die Beihilfe, 114 Millionen Euro die private Krankenversicherung und 164 Millionen Euro die Privathaushalte in Form von Zuzahlungen. Die Bundeszahnärztekammer rechnet hingegen mit kaum steigenden Honoraren.

Anders dagegen die PKV. Sie erwartet Kostensteigerungen zwischen 14 und 20 Prozent - was die Prämien spürbar erhöhen könnte.

Privatversicherer äußern Unmut

Die Privatversicherer äußern deutlichen Unmut an dieser "kleinen" Reform. Es sei eine Chance verpasst worden, eine moderne Gebührenordnung auf betriebswirtschaftlicher Kalkulationsgrundlage zu entwickeln und mit Hilfe eines unabhängigen Instituts regelmäßig den medizinischen Fortschritt in die Gebührenordnung zu integrieren.

Vor allem bedauert die PKV auch, dass sie sich mit ihrer Forderung nach einer Öffnungsklausel für Selektivverträge zwischen PKV-Unternehmen und Zahnärzten nicht habe durchsetzen können.

Insofern will die PKV in der GOZ-Novelle auch kein Präjudiz für die anstehende Reform der ärztlichen Gebührenordnung GOÄ sehen. Die Öffnungsklausel war von der Bundeszahnärzte- wie auch von der Bundesärztekammer heftig bekämpft worden. Sie sahen das als Dumping-Modell.

Letztmals 1988 novelliert

Zuletzt war die GOZ mit Wirkung zum 1. Januar 1988 novelliert worden. Viele neue Leistungen mussten daher über Analogbewertungen abgerechnet werden. Die Streitanfälligkeit nahm im Zeitablauf zu.

Bei der Prophylaxe wurden nun die professionelle Zahnreinigung und die lokale Behandlung zur Kariesvorbeugung neu eingeführt.

In der Parodontologie werden neue Leistungen aufgenommen. Bei der Implantologie haben sich die Behandlungsmöglichkeiten erheblich erweitert; das entsprechende Kapitel wurde in größerem Umfang neu gestaltet.

Neue Leistungen wurden in das Gebührenverzeichnis aufgenommen. Die Rechtsverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Lesen Sie dazu auch: 100 Euro mehr pro Füllung: GOZ-Novelle verabschiedet

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