Balneophototherapie

Neue Kassenleistung bei Neurodermitis

Die Balneophototherapie konnte im Vergleich zur trockenen UV-Bestrahlung bei Neurodermitis einen höheren Nutzen nachweisen, so der GBA.

Veröffentlicht:

Berlin. Für Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Neurodermitis wird die Balneophototherapie Kassenleistung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Freitag in Berlin beschlossen.

Grundlage für die Entscheidung seien Studien, die einen höheren Nutzen der Balneophototherapie im Vergleich zur trockenen UV-Bestrahlung bei Neurodermitis nachweisen konnten.

Sorgfältige Prüfung bei unter 18-Jährigen

Für Patienten unter 18 Jahren lägen allerdings keine Studienergebnisse vor, so der GBA. Die Indikationsstellung für diese Patienten sollten deshalb nur nach sorgfältiger Prüfung der zur Verfügung stehenden Behandlungsmethoden erfolgen.

Die Balneophototherapie kombiniert Wannenbäder unter Zusetzung verschiedener Substanzen, wie zum Beispiel Salz, mit UV-Lichttherapie, die entweder synchron oder asynchron zum Bad appliziert wird.

Die Balneophototherapie kann als ambulante Leistung erbracht werden, nachdem der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entschieden hat. (chb)

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