Neue Regeln für Suizidbeihilfe

Das ärztliche Berufsrecht für Beihilfe beim Suizid soll geändert werden - entscheidend bleibt das ärztliche Gewissen.

Veröffentlicht:

BERLIN (fuh). Die deutsche Ärzteschaft will mit Blick auf das derzeit geltende Berufsrecht Widersprüche bei der Regelung für Beihilfe zum Suizid auflösen. Das hat Bundesärztekammerpräsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe angekündigt.

In einem Entwurf für die neuen Grundsätze zur Sterbegeleitung werde zwar klargestellt, dass Beihilfe zum Suizid nicht zu den ärztlichen Aufgaben gehöre, sagte Hoppe. Sie solle aber in Zukunft möglich sein, allerdings nur dann, wenn der Arzt das mit seinem Gewissen vereinbaren könne.

Die Beihilfe zum Suizid ist zwar nach den derzeit geltenden Regelungen nicht strafbar, bisher aber durch das ärztliche Berufsrecht als unethisch verboten. Es sei an der Zeit, diesen Widerspruch aufzulösen, so der Bundesärztekammerpräsident in einem Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Er stellte klar, dass eine Suizidbeihilfe für ihn selbst keine Handlungsoption sei, er könne sie mit seinem Gewissen nicht vereinbaren. "Ich plädiere für gekonnte Palliativmedizin bis zur palliativen Sedierung", sagte Hoppe.

Mit Blick auf die in der deutschen Ärzteschaft umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) geht der Kammerpräsident von einem Richtungswechsel aus. Er erwarte, dass sich der nächste Deutsche Ärztetag in Kiel für die Zulassung der PID in engen Grenzen aussprechen wird. Das 2002 auf dem Ärztetag in Rostock beschlossene Verbot werde keinen Bestand haben.

Hoppe wertete in der "Frankurter Rundschau" den Vorschlag als sinnvoll, die PID auf wenige spezialisierte Zentren zu begrenzen und immer eine Ethikkommission einzuschalten.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Umfrage aus Deutschland

Wie Hausärzte mit der Anfrage nach Suizidassistenz umgehen

Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuer Verschlüsselungsalgorithmus in der TI

gematik verlängert Frist für Austausch der E-Arztausweise

Schwierige Therapiesituation

Kopfschmerzen bei Kindern: Diese Optionen gibt es

Lesetipps
Mit einer eher seltenen Diagnose wurde ein Mann in die Notaufnahme eingeliefert. Die Ursache der Hypoglykämie kam erst durch einen Ultraschall ans Licht.

© Sameer / stock.adobe.com

Kasuistik

Hypoglykämie mit ungewöhnlicher Ursache

Die Glaskuppel zur Notfallreform: Zustimmung und Zweifel

© undrey / stock.adobe.com

Kolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zur Notfallreform: Zustimmung und Zweifel