Neue Regeln für freiwillige Mitglieder in der GKV

BERLIN (ble). Nach der Einführung des Einheitsbeitrags von 15,5 Prozent für Pflichtmitglieder erreicht die Vereinheitlichung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jetzt die freiwillig Versicherten.

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Am Montag beschloss der Spitzenverband der über 200 gesetzlichen Krankenkassen eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Veranlagung dieser GKV-Mitglieder. Danach ist, wie vom Gesetzgeber gewünscht, ab 2009 einheitlich geregelt, wie, wann und in welcher Höhe die unterschiedlichen Einkunftsarten, etwa Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Miet-, Zins- und Kapitaleinkünfte, berücksichtigt werden. Hierfür mussten etwa 200 Satzungsregelungen zusammengeführt werden.

"Mit diesem Vorgehen wird für den freiwillig Versicherten die Beitragsbemessung transparenter und gerechter", teilte der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin nach der Entscheidung mit. Gleiche Sachverhalte führten künftig zum gleichen Ergebnis in der Beitragsbemessung, und zwar unabhängig davon, bei welcher Kasse der Versicherte ist.

Für einzelne Mitglieder ergäben sich dadurch geringere Beiträge, in der Tendenz lasse sich bereits heute feststellen, dass es für die zurzeit 4,5 Millionen freiwillig Versicherten nicht teurer werde. Zu diesen gehören in erster Linie hauptberuflich Selbstständige sowie Arbeitnehmer mit einem Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von zurzeit 48 150 Euro im Jahr.

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