Neue Richtlinie für CT-Schmerztherapie ab jetzt in Kraft

BERLIN (HL). Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist ab heute (13. Oktober) die Richtlinie des Gemeinsame Bundesausschusses zur CT/MRT-gestützten interventionellen Schmerztherapie in Kraft getreten.

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Sie gilt für die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach Paragraf 116 b.

Indikationen sind akuter Nicht-Tumorschmerz, chronische Nicht-Tumorschmerzen nach vorangegangener interdisziplinärer Diagnostik sowie Tumorschmerz. Ferner werden in der Richtlinie die Leistungen im Einzelnen definiert und personelle und sächliche Anforderungen für die Kliniken festgelegt.

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