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Baden-Württemberg

Neuer HVM legt das Hamsterrad still

Veröffentlicht:

In Baden-Württemberg hat die seit Mitte 2012 gültige Honorarverteilung keine neuen Verwerfungen zwischen den Arztgruppen ausgelöst.

Von Florian Staeck

STUTTGART. Der seit Juli 2012 in Baden-Württemberg geltende Honorarverteilungsmaßstab hat zu keinen neuen Umverteilungen geführt. Dies hat die KV-Führung nach der Auswertung des dritten Quartals 2012 bei der jüngsten Vertreterversammlung in Stuttgart mitgeteilt.

Oberstes Ziel der neuen Honorarverteilung sind dabei für die KV "Planungssicherheit und Kalkulierbarkeit" gewesen, erinnerte KV-Chef Dr. Norbert Metke. Mehr als eine Stabilisierung der Honorarsituation habe ein neuer HVM aber nicht bewirken können, so der KV-Chef.

Metkes Angaben zu Folge konnten im dritten Quartal 47,4 Prozent aller Praxen Honorarzuwächse verbuchen.

Im zweiten Quartal desselben Jahres war es noch 41,4 Prozent. 52,6 Prozent der Ärzte mussten einen Honorarrückgang hinnehmen, ein Quartal zuvor betraf dies noch 58,6 Prozent der Ärzte. "Es gibt mehr Gewinner als Verlierer", konstatierte Metke.

Der im Mai 2012 beschlossene HVM hat das Ziel, planbare Honorare "durch eine Begrenzung der Leistungsmenge und ein Ende Umverteilung" zu realisieren, sagte Metke damals. Faktoren wie Fallzahlanstiege, Mindestquoten bei freien Leistungen oder weitere Praxisbesonderheiten hätten anderenfalls nur das Hamsterrad erneut angetrieben.

Die bisherigen Instrumente der Mengenbegrenzung - wie RLV oder qualifikationsbezogene Zusatzvolumina (QZV) - wurden im neuen HVM nach dem Willen der KV-Delegierten nicht abgeschafft.

Für das laufende Jahr hat die KV mit den Kassen im budgetierten Bereich einen Honorarzuwachs von 4,5 Prozent vereinbart. Das entspricht einem Plus von 118 Millionen Euro.

Hinzu kommen Leistungen, die von den Kassen außerhalb der gedeckelten Gesamtvergütung bezahlt werden. Jede dritte im Südwesten von Vertragsärzten erbrachte Leistung wird zu zu festen Preisen und ohne Mengenbegrenzung vergütet.

Zu den geförderten Leistungen gehört etwa das Hausärztlich-geriatrische Basisassessment. Krankenkassen zahlen hier je Fall zehn Euro Zuschlag. 12,50 Euro beträgt der Zuschlag (einmal im Behandlungsfall) beim Besuch im Pflegeheim.

Notfallpraxen werden mit einer Strukturpauschale von 5,45 Euro je Arztfall gefördert. Bei der onkologischen und/oder immunologischen Betreuung beläuft sich der Zuschlag auf 20 Euro.

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