Neuer Markt für individuelle Versicherungen

Gesetzliche Krankenkassen sollten die Möglichkeit haben, medizinisch sinnvolle, aber aus Kostengründen ausgeschlossene oder mit Höchstbeträgen begrenzte Leistungen, über Wahltarife oder Zusatzpolicen anzubieten.

Von Arno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Die vom Festbetragssystem und der Höchstbetragsfestsetzung ausgelöste Begrenzung von GKV-Leistungen eröffnet einen neuen Versicherungsmarkt, haben die Professoren Christian Dierks, Stefan Felder und Jürgen Wasem in einem gemeinsamen Gutachten festgestellt. Auf diesem Markt würden Leistungen gehandelt, die gesetzlich Krankenversicherten faktisch vorenthalten würden, weil die Krankenkassen die volle Übernahme der Kosten als für die Versichertengemeinschaft unzumutbar eingestuft habe. Gesetzlich Versicherte sollen sich ihren Anbieter auch unter dem Aspekt aussuchen können, ob der ihnen im Ernstfall auch die Behandlung mit Innovationen finanziert.

"Die Kosten-Nutzen-Bewertung stellt sich aus der Sicht der Versichertengemeinschaft anders dar als aus der Sicht des betroffenen Kranken", sagte der Medizinrechtler Dierks bei der Vorstellung des Gutachtens in Berlin. Es gebe immer mehr innovative Arzneimittel mit Jahrestherapiekosten von 10 000 Euro und mehr. Die individualisierte Medizin bringe es mit sich, dass gerade teure pharmakologische Entwicklungen nur bei einem Teil von Patienten wirkten. Die gesellschaftliche Zahlungsbereitschaft sei deshalb nicht mehr in jedem Fall gegeben, sagte Stefan Felder.

Mit einer "kleinen, eleganten" Gesetzesänderung könne die Politik den gesetzlichen Krankenkassen und den Versicherten den Zugang zu dem neuen Markt öffnen, schlagen die Verfasser des Gutachtens "Mezzanine-Märkte in der Krankenversicherung" vor.

Sie nennen drei Möglichkeiten des Angebots:

  • Satzungsleistung: Die Kassen erhalten die Möglichkeit, sich im Wettbewerb zu profilieren, indem sie die Mehrkosten für Höchstbetragsmedikamente als Satzungsleistung übernehmen, ohne dafür einen Zusatzbeitrag zu erheben. Das gilt für alle Versicherte einer Kasse.
  • Wahltarif: Die Kassen bieten gegen Zusatzprämien einen Innovations-Wahltarif an.
  • Private Zusatzversicherung: Die Kassen nehmen eine private Zusatzversicherung in ihr Programm auf, deren Prämie sich am Risiko orientiert.

Auf eine strenge Regulierung dieses Marktes sollte die Politik verzichten, sagte Jürgen Wasem. So sollten die Kassen nicht gezwungen werden, eine dieser drei Optionen umzusetzen. Ferner solle es auch keine Beschränkungen dafür geben, ob sich die Leistungen auf alle für sinnvoll erachteten Innovationen erstrecke oder nur auf einzelne.

Auf jeden Fall sollten die Kassen zur Gegenfinanzierung für diese Versicherungssituation mit den Herstellern Rabattverträge abschließen dürfen, sagte Wasem. Die Ökonomen Wasem und Felder rechnen mit erheblichen Zugeständnissen an die Krankenversicherer.

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