Definition wird erarbeitet

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff soll im Juni kommen

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NEU-ISENBURG. Im Juni soll klar sein, wie der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff aussehen wird. Am 27. Mai und am 10. Juni wird nochmals der Beirat tagen, der die Definition erarbeitet.

"Wir gehen davon aus, dass wir den Bericht kurz danach vorlegen können", sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller (CSU) der "Ärzte Zeitung".

Zöller, der dem Beirat vorsitzt, dementierte damit einen Bericht der "Rheinischen Post" (RP). Darin hieß es, der GKV-Spitzenverband und Vertreter von Arbeitgebern hätten infrage gestellt, ob es überhaupt einen Bericht geben solle.

Grundlage für die Aussage ist ein Dokument des Ersatzkassenverbandes (vdek). Auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung" stellt der vdek klar: "Wir wollen, dass der Bericht veröffentlicht wird." Die Aussage sei falsch interpretiert worden.

Ruf als "Verschleppungsbeirat"

Der Bericht enthalte gute Vorschläge, die jetzt an die Politik übergeben werden sollten. Im Beirat sei lediglich diskutiert worden, ob vor der Veröffentlichung noch offene Punkte zu klären seien, so der vdek.

Offen sei etwa, wie viel Geld für die Reform bereitgestellt werde und welche Leistungen die einzelnen Pflegestufen beinhalten sollen. Im Gespräch sind bis zu vier Milliarden Euro mehr pro Jahr.

Auch der GKV-Spitzenverband wies den Bericht der RP zurück. "Bei uns steht nach wie vor die Linie: Wir wollen einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Er darf aber nicht zu neuen Verschiebebahnhöfen führen", so eine Sprecherin.

In Berlin heißt der Beirat bereits "Verschleppungsbeirat". Anfang des Jahres hieß es noch, der Bericht solle im März vorliegen. Die Kosten, die eine neue Definition zur Folge hätte, führen immer wieder zu Diskussionen.

Knifflig ist etwa die Frage, wie diejenigen, die bereits Leistungen erhalten, eingestuft werden können, ohne sie schlechter zu stellen. (jvb)

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