Hessen

Neues Krankenhausgesetz fördert Zusammenschlüsse

Hessen gibt künftig mehr Geld für Klinikverbünde und wertet seine Gesundheitskonferenzen auf.

Christoph BarkewitzVon Christoph Barkewitz Veröffentlicht:

WIESBADEN. Die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen will mit der Novellierung ihres Krankenhausgesetzes Kliniken dazu bringen, vermehrt zu kooperieren und zu fusionieren. Sie setzt dazu auf finanzielle Anreize: Die Mittel zur Krankenhausförderung sollen im nächsten Jahr um 20 Millionen Euro aufgestockt werden, um diejenigen Kliniken zu belohnen, die sich bereits mit andern Krankenhäusern zusammengetan haben und über eine Dachgesellschaft oder eine gemeinsame Geschäftsführung verbunden sind.

Insgesamt fördert das Land im Zuge der Investitionsförderung die Bildung von Verbundstrukturen in den nächsten drei Jahren mit zusätzlich fast 50 Millionen Euro. "Nur Verbünde können auf Dauer stark sein, das heißt wirtschaftlich gut aufgestellt und sind damit in der Lage, den Menschen hochwertige Medizin zu bieten", sagte Sozialminister Stefan Grüttner (CDU).

Dabei geht der Blick über Landes-, Kreis- und Stadtgrenzen hinaus: Ausdrücklich sollen auch diejenigen Krankenhäuser berücksichtigt werden, die ihre Standorte nicht innerhalb desselben Landkreises (oder derselben kreisfreien Stadt) haben oder in einem angrenzenden Landkreis (in einer angrenzenden kreisfreien Stadt), aber in erreichbarer Nähe.

Der Minister betont zudem, dass die auf Bundesebene beschlossenen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren in der Krankenhausplanung zur wesentlichen Grundlage gemacht würden. Darum behalte sich das Land ausdrücklich vor, den Kliniken künftig Vorgaben zur Verbesserung der Patientensicherheit zu machen (Verordnungsermächtigung).

Ein weiterer Aspekt ist der dauerhafte Erhalt derjenigen Krankenhäuser, die für die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in Hessen unverzichtbar sind. Diese sollen künftig über eine Ministerverordnung definiert werden können, um ihren Bestand zu sichern.

Künftig Versorgungs- statt Gesundheitskonferenzen

Eine erhebliche Veränderung erfahren die bisherigen Gesundheitskonferenzen durch das am Donnerstag im Landtag in dritter Lesung verabschiedete neue Gesetz. Sie sollen zu "sektorenübergreifenden Versorgungskonferenzen" weiterentwickelt werden.

Ziel sei, dass sich die Gesundheitskonferenzen nicht hauptsächlich mit Krankenhausthemen, sondern überwiegend mit bereichsübergreifenden Themen zur gesundheitlichen Versorgung der Region befassen, erläuterte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, Dr. Ralf-Norbert Bartelt. Dementsprechend sehe das Gesetz vor, die Gesundheitskonferenzen aus dem Krankenhausgesetz herauszunehmen und in das Gesetz zur Bildung eines Gemeinsamen Landesgremiums zu integrieren.

Den sechs Gesundheitskonferenzen werde für die Geschäftsführung ein Betrag von jeweils jährlich 12.000 Euro zur Verfügung gestellt. "Die Zukunftsaufgaben der regionalen Gesundheitskonferenzen liegen in der Sicherung der gesundheitlichen Versorgung in Notfallmedizin, stationärer Betreuung, Anschlussheilbehandlung und ambulanter Versorgung mit Pflege", sagte der Abgeordnete Marcus Bocklet (Grüne).

Die oppositionelle SPD begrüßte zwar die Anerkennung von Verbünden über Landesgrenzen, verweigerte dem Gesetz aber trotzdem die Zustimmung. "Wir müssen endlich die bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen, dazu gehören auch Personalmindeststandards", sagte deren gesundheitspolitische Sprecherin, Dr. Daniela Sommer. Das große Manko an dem Gesetz bleibe, dass die Chance auf eine Verankerung von Personaluntergrenzen nicht genutzt worden sei. Statt zu handeln, warte Hessen auf den Bund.

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