Niedersachsen will wieder mehrere Honorartöpfe

Der KV-Vertreter in Niedersachsen setzen bei der künftigen Honorarverteilung zunächst weitgehend auf die Fortschreibung des Status quo. Langfristig sollen wieder Honorartöpfe für jede Arztgruppe gebildet werden.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
In Niedersachsen soll die Systematik der RLV im neuen Honorarverteilungsmaßstab im Grundsatz bestehen bleiben.

In Niedersachsen soll die Systematik der RLV im neuen Honorarverteilungsmaßstab im Grundsatz bestehen bleiben.

© PeJo / fotolia.com

HANNOVER. Die Vertreter der KV Niedersachsen haben auf ihrer Sitzung die Marschroute für den neuen HVM beschlossen. Dieser soll auf einer Sondervertreterversammlung am 18. April beschlossen werden.

"Prämisse ist die weitgehende Kontinuität bei der Honorarverteilung. Zunächst wird sie auf Basis des Honorarverteilungsvertrages 2012 fortgeführt", sagt KVN-Chef Mark Barjenbruch.

"Die weitergehenden Vorschläge des Hauptausschusses sollten bis zu einer Klausursitzung der Vertreterversammlung im Juni fortentwickelt und durch Modellrechnungen untermauert werden."

Gemeint ist die Absicht, langfristig wieder Honorartöpfe für jede Arztgruppe zu bilden, über deren Volumen die Leistungsmenge gesteuert werden kann. Außerdem soll der Bezug zu den Fallzahlen des Vorjahresquartals zur Ermittlung der Praxisbudgets wegfallen.

Die VV hat folgende Eckpunkte formuliert:

• Die Systematik der RLV und qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) bleibt bestehen. Um Härten bei der RLV-Zuweisung auf Basis der Vorjahresquartale zu vermeiden, soll unter anderem die Fehlzeiten-Regelung von sechs Wochen auf vier Wochen reduziert werden, sagt KV-Sprecher Detlef Haffke. Diese vier Wochen können auch über den Quartalswechsel geltend gemacht werden, erläuterte er.

• Gleichzeitig ist nur noch eine Fallzahlzunahme von zehn Prozent statt 15 Prozent für die Ausnahmeregelung notwendig. In Härtefällen kann der KV-Vorstand abweichende Regelungen treffen. Die zu erwartenden neuen Vorgaben der KBV zur Vergütung von Laborleistungen sollen in den HVM integriert werden.

• Die Förderung von fachübergreifenden und schwerpunktübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften durch höhere RLV wird künftig bezüglich der Kooperationsgrade und Zuschlagshöhen halbiert.

Der Vorstand wurde beauftragt, bei Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes oder anderen vergütungsrelevanten Beschlüssen des Bewertungsausschusses Übergangsregelungen für die Honorarverteilung zu beschließen. Sie sollen gelten, bis die entsprechenden VV-Beschlüsse in Kraft getreten sind.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Datenschutz im Praxisalltag

ePA 2026: Schutzlücken bleiben – wie sie im Alltag umschifft werden können

„Unser ältester Patient ist 86!“

Erwachsen mit Mukoviszidose: Versorgung muss sich anpassen

Heimkehrer

Dr. Petrakis’ Weg von Kreta an die Saar – und wieder zurück

Lesetipps
Ein älterer Mann muss stark husten und hält eine Hand auf seine Brust.

© Getty Images

Infektionsmanagement

Keuchhusten: Was bei der Behandlung Erwachsener wichtig ist