Kommentar

Noch nicht in trockenen Tüchern

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:

Es war ein zähes Ringen. Nach monatelangen Verhandlungen haben sich Bund und Länder jetzt auf Eckpunkte für ein Versorgungsgesetz geeinigt. Für die Länder steht - wenn überhaupt - nur ein kleiner Erfolg im Raum: Sie erhalten künftig mehr Mitspracherecht bei der Bedarfsplanung. Das ist aber eher ein Placebo.

Sie hatten von Anfang auf mehr Mitspracherecht gepocht und damit den Machtpoker um die Gestaltung der medizinischen Versorgung eröffnet. Ursprünglich hatten sie ein Stimmrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) gefordert.

Schließlich - so ihr Argument - müssten sie "oft die Missstände ausbaden", die auf anderer Ebene verursacht würden. Nun erhalten sie nur ein Initiativ- und Rederecht im GBA - analog zu den Rechten der Patientenvertreter.

Und dass deren Einfluss klein ist, ist hinlänglich bekannt. Greifbarer ist da die Drohkulisse, die die Länder zu Hause vor der Selbstverwaltung aufbauen können: Sollten sich Kassen und KVen nicht einigen, haben sie die Möglichkeit einer Ersatzvornahme.

Aber selbst diese kleinen Erfolge könnten noch wackeln. Denn noch gibt es nur Eckpunkte. Jetzt kommt es darauf an, was die Referenten formulieren und das kann schon wieder ganz anders klingen.

Lesen Sie dazu auch: "Länder haben ihre Interessen bei der Bedarfsplanung durchgesetzt"

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