"Nötig ist ein Patientenrechtegesetz, kein Schutzgesetz"

Der Patientenbeauftragte Zöller wirbt für ein Patientenrechtegesetz, Ärzte plädieren für Kostentransparenz.

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"Es kann nicht sein, dass Patienten notwendige Leistungen wie Bittsteller einklagen müssen" Wolfgang Zöller (CSU), Patientenbeauftragte der Bundesregierung

"Es kann nicht sein, dass Patienten notwendige Leistungen wie Bittsteller einklagen müssen" Wolfgang Zöller (CSU), Patientenbeauftragte der Bundesregierung

© Bundesregierung

Von Dirk Schnack

KIEL. Mehr Eigenverantwortung und Transparenz für Patienten wurden auf dem parlamentarischen Abend der KV Schleswig Holstein gefordert. Ein Weg: ein Patientenrechtegesetz.

"Patienten fühlen sich im Gesundheitssystem immer häufiger ohnmächtig und hilflos", sagte Wolfgang Zöller (CSU). Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung sprach sich auf dem parlamentarischen Abend in Kiel dafür aus, die unabhängige Beratung von Patienten auszubauen. Sie müssten in die Lage versetzt werden, möglichst selbstständig ihre Rechte gegenüber Krankenkassen und Leistungserbringern wahrzunehmen.

"Es kann nicht sein, dass Patienten notwendige Leistungen wie Bittsteller einklagen müssen", sagte Zöller. Von einem neuen Patientenrechtegesetz erwartet er, dass die Menschen das deutsche Gesundheitssystem wieder als gerechter empfinden. Stichwort Patientenrechtegesetz: diesen Begriff favorisiert Zöller statt des im Koalitionsvertrag verwendeten Begriffs Patientenschutzgesetz.

"Wir müssen die Patienten nicht vor dem Gesundheitswesen schützen. Wir müssen dafür sorgen, dass sie als Partner wahrgenommen werden", sagte Zöller.

Eines der wichtigsten Ziele des von ihm geplanten Gesetzes ist Klarheit darüber, welche Rechte und Pflichten die Beteiligten im Behandlungsverhältnis treffen. Für unverzichtbar hält Zöller auch einen gerechten Ausgleich der Interessen der Beteiligten.

Auf dem Prüfstand gehört nach seiner Ansicht die Frage, wie Behörden zu einer zeitnahen Entscheidung veranlasst werden können. Als zentral betrachtet er auch das Thema Behandlungsfehler in einem Patientenrechtegesetz.

Vorrangiges Ziel müsse dabei die Fehlerprävention sein. "Ich möchte flächendeckende Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme im ambulanten und stationären Bereich implementieren. Man muss Fehler nicht selber machen, um aus ihnen zu lernen. Wir brauchen aber mehr Informationen über die Schwachstellen in Behandlungsabläufen", sagte Zöller.

Dabei ist es ihm wichtig, dass Ärzte ohne Angst vor Verunglimpfung und Repressalien über Fehler und Beinahefehler sprechen können. Es gehe nicht darum, "Schuldige" zu finden, sondern die Fehlerquelle für die Zukunft auszuschalten.

Schleswig-Holsteins KV-Chefin Dr. Ingeborg Kreuz begrüßte Zöllers Überlegungen. Zugleich betonte sie, dass Patienten künftig stärker als bislang durch Eigenbeteiligungen Verantwortung übernehmen könnten. Davon verspricht sie sich eine bessere Steuerung der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen.

Um die Transparenz zu erhöhen, forderte die KV außerdem erneut eine Rechnungslegung durch den Arzt, damit der Patient nachvollziehen kann, welche Kosten durch den Arztbesuch ausgelöst wurden. "Dies ist ein Beitrag zu mehr Transparenz und zugleich ein wirksames Instrument der Kostenkontrolle", sagte Kreuz.

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