Schmerztherapie

Nord-KV stützt Versorgung

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BAD SEGEBERG. Die von KV und Kassen in Schleswig-Holstein getroffene Regelung zum Erhalt der schmerztherapeutischen Versorgung ist noch weitergehender als zunächst von der KV mitgeteilt. Künftig kann ein schmerztherapeutisch tätiger Arzt einen Sitz auch dann übernehmen, wenn sein schmerztherapeutisch tätiger Vorgänger einer anderen Fachgruppe angehörte.

Einzige Voraussetzung: Beide müssen an der Schmerztherapievereinbarung teilnehmen. Damit könnte etwa ein schmerztherapeutisch tätiger Hausarzt den Sitz eines schmerztherapeutisch tätigen Anästhesisten übernehmen - oder umgekehrt. Das Risiko, dass damit Kassensitze in einzelnen Fachgruppen verloren gehen, nehmen KV und Kassen bewusst in Kauf. Bei Bedarf könne über Sonderbedarfsregelungen nachgesteuert werden, hieß es. (di)

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