Notärzte wollen ins Gesetz

Deutschland Notärzte haben ein Problem: Bislang bekommen sie von den Kassen nur dann Geld, wenn sie Patienten direkt ins Krankenhaus einliefern. Nun pocht ihr Verband darauf, dass die Leistungen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben werden. Das Gesundheitsministerium bremst die Pläne, es fürchtet Mehrausgaben.

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:
Fertig zum Transport: Leistungen von Notärzten werden nur vergütet, wenn der Patient in die Klinik kommt.

Fertig zum Transport: Leistungen von Notärzten werden nur vergütet, wenn der Patient in die Klinik kommt.

© Otmar Smit / fotolia.com

MÜNCHEN. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Notärzte Deutschlands (BAND) hat eine gesetzliche Absicherung der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst gefordert.

Bislang werde die Behandlung von Notfallpatienten ohne anschließenden Transport von den Krankenkassen nicht bezahlt, da dies im Gesetz nicht vorgesehen sei, teilte der stellvertretende Vorsitzende der BAND, Professor Peter Sefrin mit.

Im SGB V seien der Rettungsdienst und damit auch die Notfallrettung lediglich als Bestandteil der Fahrtkosten in Paragraf 60 oder bei der Versorgung mit Krankentransportleistungen in Paragraf 133 geregelt.

"Kosten werden nur dann erstattet, wenn der Notarzt den Patienten nach der medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus transportiert", erklärte Sefrin.

Gute Notfallversorgung muss nicht immer in der Klinik enden

Die Notfallrettung habe sich in den vergangenen Jahren zu einer eigenständigen medizinischen Leistung im vorklinischen Bereich entwickelt, was in früheren und auch im jetzigen Gesetzesvorhaben nicht berücksichtigt werde.

Erstattungsfähige Bereiche seien nur die ambulante und die stationäre Versorgung, nicht jedoch die präklinische notfallmedizinische Versorgung.

Rettungsdiensteinsätze würden deshalb nur dann vergütet, wenn der Patient vom Notarzt zur Weiterversorgung ins Krankenhaus mitgenommen wird, so Sefrin. Bei einer qualifizierten Notfallversorgung müsse das aber längst nicht mehr immer der Fall sein.

Mit der Gesetzesänderung könnte Geld gespart werden

Die Forderung, den Rettungsdienst als eigenständiges Leistungssegment anzuerkennen, werde auch von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder anerkannt.

Das Bundesgesundheitsministerium blockiere jedoch die Gesetzesänderung mit dem Hinweis, dass dies die gesetzlichen Kassen erheblich mehr belasten würde.

Diese Argumentation sei aus Sicht der Notärzte nicht nachvollziehbar. Tatsächlich könnten durch eine Gesetzesänderung sogar Ausgaben durch die Vermeidung von überflüssigen Krankenhauseinweisungen gespart werden, so Sefrin.

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Kommentare
Dr. Erhard Eberl 11.07.201119:05 Uhr

das stimmt nur bedingt, in meinem Landkreis jedenfalls nicht:

für Niedersachsen kann ich Ihnen als Kreistagsabgeordneter und Finanzausschussmitglied dazu folgendes sagen: Die Jahres-Gesamtkosten des Rettungsdienstes meines Landkreises einschließlich Notärzte und Leitstelle (Rettungsdienstanteil) werden durch die Einsatzpauschalen, die jährlich angepasst werden, von den Krankenkassen vergütet. In dieser Kalkulation sind auch die sogenannten Fehleinsätze mit enthalten, bei denen ein Transport - gleich aus welchem Grund - nicht notwendig war. Die werden zwar dann nicht abgerechnet, sind aber über die Kalkulation mit vergütet. Differenzen am Jahresende fließen in die nächste Kalkulation mit ein. Dr. med. E. Eberl

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