Hilfsfristen

Notarzt und Rettungswagen oft nicht schnell genug

STUTTGART (fst). Notarzt und Rettungswagen sind in Baden-Württemberg häufig nicht schnell genug am Einsatzort. Das hat das baden-württembergische Innenministerium in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion mitgeteilt.

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Die Hilfsfrist gilt als wichtiges Planungs- und Qualitätsmerkmal für die Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst. Die gesetzliche Hilfsfrist beträgt im Südwesten 15 Minuten, die Soll-Hilfsfrist zehn Minuten.

Notärzte sind im vergangenen Jahr nur in sieben von 37 Rettungsdienstbereichen binnen einer Viertelstunde vor Ort gewesen. Bei Rettungswagen war das in 23 von 37 Bereichen der Fall. Im Flächenland Baden-Württemberg sind Rettungskräfte je nach Region unterschiedlich schnell am Einsatzort.

So traf ein Notarzt im Bereich Sigmaringen bei 41 Prozent der Einsätze binnen zehn Minuten vor Ort ein, in Stuttgart galt das für 70 Prozent der Einsätze.

Binnen einer Viertelstunde war in Stuttgart ein Notarzt in fast 97 Prozent der Fälle vor Ort, in Sigmaringen traf dies lediglich auf 84 Prozent der Einsatzfahrten zu.

Der Innenminister sieht zu allererst die Bereichsausschüsse in der Pflicht, für die Einhaltung der Hilfsfristen zu sorgen. Dabei gebe es viele Stellschrauben, wie beispielsweise Alarmierungs- und Ausrückzeiten oder moderne Leitsysteme in den Leitstellen.

Allerdings sei nicht allein die Hilfsfrist ein Qualitätskriterium, gibt das Innenministerium zu bedenken. Vielmehr müsse die gesamte Rettungskette vom Auftreten des Notfalls bis zur Behandlung im Krankenhaus in den Blick genommen werden.

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