Notarzteinsätze für Klinikärzte neu geregelt

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STUTTGART (mm). Bereits 80 Prozent aller baden-württembergischen Krankenhäuser sind der Rahmenvereinbarung beigetreten, die die Vergütung des Notarzteinsatzes durch Klinikärzte und die Fort- und Weiterbildung von Krankenhausnotärzten im Rettungsdienst regelt.

Seit 1. Oktober 2010 können die neuen Preise mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG), die Krankenkassenverbände und die Unfallversicherung hatten die neue Rahmenvereinbarung geschlossen. "Der zentrale Punkt der Vereinbarung ist, dass die Vergütung für die Einsätze der Notärzte verbessert werden konnte", macht der Vorstandsvorsitzende der BWKG, Thomas Reumann, deutlich.

Im Ergebnis erhalte das Krankenhaus für eine 24-stündige Einsatzbereitschaft nun eine Vorhaltepauschale von 480 Euro. Ab dem zweiten Einsatz gebe es außerdem eine Pauschale von je 72,50 Euro. Diese verbesserte Finanzierung bedeute für die meisten Krankenhäuser eine spürbare Entlastung.

Zusätzlich konnte laut Reumann erstmals die Finanzierung der Ausbildung der Notärzte geregelt werden. Bisher hätten die Krankenhäuser die Notärzte auf eigene Kosten ausbilden müssen. Mit der Rahmenvereinbarung werde nun eine Voraussetzung dafür geschaffen, dass mehr Notärzte ausgebildet werden könnten.

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