Notdienst stets durch KVen? Bundesrat stößt auf Widerstand
BERLIN (sun). Die Bundesregierung lehnt den Vorstoß der Länder ab, den Notdienst auch bei Vollversorgungsverträgen der Kassen immer in den Händen der Kassenärztlichen Vereinigungen zu belassen.
In einem Gesetzentwurf "zur Änderung krankenversichungsrechtlicher Vorschriften" haben die Länder vorgeschlagen, der Notdienst solle auch dann bei den Körperschaften bleiben, wenn der Sicherstellungsauftrag durch Selektivverträge auf die Krankenkasse übergeht. Dazu wollten die Länder Paragraf 73 b SGB V ergänzen. Anderenfalls sei eine "Aufsplitterung" des Notdienstes zu befürchten. Bei der Bereinigung der Gesamtvergütung müsse der Notdienst dann so berücksichtigt werden, dass die KVen "keinen finanziellen Nachteil erleiden".
Die Bundesregierung hat das Vorhaben abgelehnt mit der Begründung, die Selektivpartner könnten "den Notdienst entweder selbst organisieren oder gegen Aufwendungsersatz durch die Kassenärztliche Vereinigung sicherstellen lassen". Dadurch werde der Notdienst gewährleistet, ohne dass eine zusätzliche Bereinigung stattfinden muss.
Darüber hinaus ist im Gesetzentwurf des Bundes vorgesehen, dass Patientendaten - bis zum 30. Juni 2011 befristet - weiter an private Abrechnungsstellen gegeben werden können (wir berichteten). Damit sollen Pläne der Koalition umgesetzt werden, den Transfer der Versichertendaten bei Selektivverträgen nach Paragraf 73 b, 73 c sowie 140a SGB V befristet weiter zu gestatten. Die Datenübertragung ist seit Monaten zwischen dem Hausärzteverband und der KBV ein Streitthema.