Notfallsanitätergesetz

Heilkundevorbehalt bleibt Spaltpilz

Im Streit um die geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes setzt die Bundesregierung auf „Dialog“. Die Grünen sprechen von „Eiertanz“. Ein Punkt erhitzt die Gemüter besonders.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Frühzeitige Hilfe im Notfall: Über das, was Notfallsanitäter aber konkret tun dürfen, wenn noch kein Arzt eingetroffen ist, gibt es aktuell Dissens.

Frühzeitige Hilfe im Notfall: Über das, was Notfallsanitäter aber konkret tun dürfen, wenn noch kein Arzt eingetroffen ist, gibt es aktuell Dissens.

© MoiraM / stock.adobe.com

Berlin. Die Bundesregierung ist um eine Beilegung des Streits um die geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes bemüht. Sie schlägt dazu einen „Dialog zwischen den Beteiligten“ vor. In diesen sollten auch Experten eingebunden sein, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesregierung auf einen vom Bundesrat vorgelegten neuerlichen Gesetzentwurf zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes. Beides liegt der „Ärzte Zeitung“ vor.

Das Bundesgesundheitsministerium habe sich bereit erklärt, einen solchen Dialog zu initiieren. Ziel sei eine „für alle Seiten tragfähige Lösung“, schreibt die Regierung.

Zankapfel Heilkundevorbehalt

Zankapfel unter Ärzteverbänden, aber auch zwischen Bund und Ländern, ist eine Lockerung des Heilkundevorbehalts. Die Ausübung der Heilkunde ist grundsätzlich Ärzten vorbehalten. Geht es nach dem Willen des Bundesrats sowie mehrerer Verbände des Rettungswesens sollen künftig auch Notfallsanitäter „zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten berechtigt“ sein – zumindest solange keine ärztliche Hilfe vor Ort ist und sich ein Patient in lebensgefährdetem Zustand befindet.

Die aktuelle Rechtslage führe bei Notfallsanitätern „zu erheblicher Rechts- und damit auch Handlungsunsicherheit“, heißt es im Gesetzentwurf des Bundesrats. Es bedürfe daher einer „Befugnisnorm“, die es Notfallsanitätern ermögliche, heilkundliche Tätigkeiten auszuüben.

Union und SPD im Bundestag halten eine Lockerung des Heilkundevorbehalts für unangemessen. In einem eilig an den Entwurf für ein Berufsgesetz für Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenten angehängten Änderungsantrag hatten sie den Arztvorbehalt bekräftigt und betont, dass die Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Notfallsanitäter weiterhin „im Wege der Delegation“ vorzunehmen sei.

Koalitionsintern war jedoch Kritik laut geworden. SPD-Gesundheitsexperte Dirk Heidenblut hatte von einem „halbgaren Vorschlag“ gesprochen. Der Antrag wurde wieder zurückgezogen.

Grüne: „Rechtssicherheit für Notfallsanitäter“ schaffen!

Die Grünen nannten den Vorschlag der Regierung, einen nunmehr „Dialog“ über das strittige Thema eröffnen zu wollen, „unzureichend“. Die Obfrau im Gesundheitsausschuss Dr. Kirsten Kappert-Gonther bezeichnete das Verhalten der Koalition im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“ als „Eiertanz“.

Noch Anfang November habe das Gesundheitsministerium angekündigt, bis Mitte des Monats eine abgestimmte Bewertung der Bundesratsinitiative vorzulegen. Nun wolle die Bundesregierung lediglich Gespräche initiieren, obwohl diese doch bereits im Vorfeld der Stellungnahme stattgefunden hätten. Es seien aber zügig Voraussetzungen zu schaffen, „damit Notfallsanitäter rechtssicher eigenverantwortlich handeln können“, betonte Kappert-Gonter.

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