Novelliertes Heimgesetz im Südwesten
STUTTGART (mm). Zum 1. Juli tritt in Baden-Württemberg das neue Heimgesetz in Kraft.
Veröffentlicht:Ziel sei es, die Menschen in den Pflegeeinrichtungen noch stärker zu schützen und bessere Voraussetzungen für mehr Pflegequalität und Transparenz zu schaffen, so Sozialministerin Dr. Monika Stolz (CDU).
Ein wesentlicher Faktor dafür sei hierzu ausreichendes und qualifiziertes Personal einzustellen. "Künftig müssen deshalb 50 Prozent des Personals Fachkräfte sein", so die Ministerin. Eine zu geringe Besetzung mit Fachkräften führe schnell zur Überforderung der Mitarbeiter, die zu fatalen Fehlern führen könnte.
Das Gesetz sieht nach Angaben der Ministerin zudem vor, dass die Heimaufsichten die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfungen in geeigneter Form veröffentlichen sollen. Ab 2010 sind darüber hinaus umfassendere Qualitätsberichte geplant, in denen außer den Mängeln auch die Stärken der Einrichtungen dargestellt werden und die von den Trägern freiwillig veröffentlicht werden können, so Stolz.