Nutzenbewertung bleibt weiter umstritten
BERLIN (sun). Die Kritik an der Arzneimittelreform der Koalition reißt auch nach deren Verabschiedung im Bundestag vergangene Woche nicht ab. Nach wie vor bleibt die Nutzenbewertung Kernstück der Diskussion.
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Nutzenbewertung bei Arzneimitteln: Ein Schritt in die richtige Richtung?
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Das Arzneimittelgesetz sieht für alle ab dem Jahr 2011 neu auf den Markt kommenden Medikamente eine Schnellbewertung vor. Doch diese stellt laut Gemeinsamem Bundesausschuss (GBA) nur eine "Nutzenprognose" dar. Es bleibe unklar, wann der tatsächliche Nutzen geprüft werde, sagte GBA-Chef Dr. Rainer Hess in Berlin. "Das Problem wird die langfristige Bewertung der Arzneien sein", so Hess. Und das könne erhebliche Nachteile für Patienten bringen.
Nach Ansicht von IQWiG-Chef Professor Jürgen Windeler ist das Gesetz zwar "ein Schritt in die richtige Richtung". Kritisch sei jedoch, dass es für Orphan Drugs, Arzneimittel für seltene Erkrankungen, nach wie vor Ausnahmeregelungen in der Nutzenbewertung gebe.
Der GKV-Spitzenverband kritisierte, dass die Möglichkeiten der Verordnungsausschlüsse durch den GBA "gegen Null" tendierten. "Damit werden wichtige Handlungsmöglichkeiten im Interesse der Patienten aufgegeben", sagte Verbandschefin Doris Pfeiffer. Es sei keine Verbesserung, wenn "die therapeutische Wirksamkeit nach dem Arzneimittelgesetz künftig mit dem therapierelevanten Nutzen nach dem Sozialgesetzbuch gleichgesetzt" werde.