USA

Obamacare bleibt vorerst in Kraft

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WASHINGTON/FORT WORTH. Ein Urteil eines Bundesrichters in den USA, das die Gesundheitsreform „Obamacare“ für verfassungswidrig erklärt hatte, tritt vorerst nicht in Kraft.

Der Richter Reed O’Connor setzte seinen eigenen Beschluss aus. Er betonte in seiner Begründung, dass er die Gesundheitsreform nach wie vor für verfassungswidrig halte.

Die Anordnung solle aber nicht sofort in Kraft treten, da viele Amerikaner ansonsten mit „großer Unsicherheit“ konfrontiert würden.

Berufungsklagen möglich

Nun sind Berufungsklagen gegen das Urteil möglich und „Obamacare“ bleibt vorerst weiter in Kraft. Die Reform war 2010 verabschiedet worden und regelt den Zugang zur Krankenversicherung.

Die Republikaner um Präsident Donald Trump waren im vergangenen Jahr mehrfach mit dem Versuch gescheitert, „Obamacare“ abzuschaffen. Jetzt will Trump erneut einen Anlauf starten.

Der Richter aus Texas hatte mit seinem Beschluss Mitte Dezember die Kläger unterstützt, ein Bündnis von rund 20 republikanischen Generalstaatsanwälten und Gouverneuren. O’Connor begründete seine Entscheidung mit einer Änderung des Steuerrechts 2017.

Dadurch sei es verfassungswidrig, dass US-Bürger, die keine Gesundheitsvorsorge abschließen, mit Geldstrafen belegt würden, wie es „Obamacare“ vorsieht, erklärte er.

Eine Reihe von Bundesstaaten hat bereits angekündigt, gegen das Urteil aus Texas in Berufung gehen zu wollen. Es gilt als wahrscheinlich, dass der Fall am Ende vor dem Obersten Gerichtshof landen könnte. (dpa)

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