Westfalen-Lippe

ÖGD und KV im Clinch um Corona-Tests

Gesundheitsämter dürfen keine Corona-Tests mehr zulasten der GKV vornehmen. Die Stadt Bochum ist sauer auf die KV.

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Dortmund. Zwischen westfälischen Gesundheitsämtern und der KV Westfalen-Lippe (KVWL) ist es zu Missstimmungen gekommen. Hintergrund ist die Entscheidung der KVWL, den Ämtern die Betriebsstättennummern wieder zu entziehen, die ihnen die Abrechnung von Corona-Tests bei symptomatischen Patienten zulasten der Krankenkassen ermöglicht hatten.

„Durch eine Entscheidung der KV droht dem Corona-Screening der Stadt Bochum das Aus“, kritisiert die Stadt in einer Pressemitteilung. In Bochum habe man mit eigenen Ressourcen Testkapazitäten aufgebaut und betrieben, da weder die niedergelassenen Ärzte noch die KVWL dazu kurzfristig in der Lage gewesen seien, heißt es dort. Das Screening von symptomatischen und zum Teil asymptomatischen Personen sei wirksam, betont die Stadt. Jetzt entziehe die KVWL ihm die Grundlage.Der KVWL-Vorsitzende Dr. Dirk Spelmeyer verweist dagegen auf die gute Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsämtern und Vertragsärzten in der Krise. Die Übernahme von Testungen durch die Ämter sei nötig gewesen, weil es in den Praxen an Schutzkleidung gemangelt habe. Die Betriebsstättennummer habe den Ämtern die direkte Zusammenarbeit mit den Laboren ermöglicht.

Mit Blick auf das Infektionsgeschehen und die Ausstattung der Praxen mit Schutzmaterialien sieht die Situation nach Angaben von Spelmeyer inzwischen wieder anders aus. „Die begründete Testung von Patienten, die eine Coronavirus-Symptomatik aufweisen, kann wieder direkt in den Praxen der niedergelassenen Ärzte vorgenommen werden.“

Die Gesundheitsämter könnten selbstverständlich weiterhin Corona-Testungen vornehmen, die Kosten müssten dann vom ÖGD getragen werden. „Keineswegs verhindert die KVWL die Durchführung von Corona-Tests“, betont der KVWL-Chef. Er verweist darauf, dass die Kassen bislang ohnehin nur für die Testung symptomatischer Patienten aufkommen. (iss)

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