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Beschluss des G-BA

Erweiterte Schutzimpfungsrichtlinie bei Herpes zoster in Kraft getreten

Künftig wird eine Herpes zoster-Impfung auch bei Risikopatienten ab 18 Jahren empfohlen. Der Gemeinsame Bundesausschuss setzt eine Empfehlung der STIKO um.

Veröffentlicht:

Berlin. Die erweiterte Schutzimpfungsrichtlinie gegen Herpes zoster bei Risikopersonen ab 18 Jahren ist am Freitag in Kraft getreten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss aktuell mitgeteilt. Der G-BA setzt damit eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) um, die sich für eine entsprechende Indikationsimpfung ausgesprochen hat.

Die Impfung soll Personen ab 18 Jahren mit angeborener oder erworbener Immundefizienz, bestimmten Autoimmunerkrankungen oder schweren bzw. nicht gut kontrollierten Grunderkrankungen angeboten werden: zum Beispiel schlecht eingestellte Diabetiker, dialysepflichtige Menschen Patienten mit schwerer COPD. Eine Hochrisikogruppe stellen auch Personen nach hämatopoetischer Stammzelltransplantation dar.

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Als Standardimpfung gilt die Impfung weiterhin für alle Menschen ab 60 Jahren. Leichte oder unkomplizierte beziehungsweise medikamentös gut kontrollierte Formen chronischer Grunderkrankungen bei Menschen zwischen 18 und 59 Jahren sind nach Einschätzung der Stiko nicht mit deutlich erhöhten Risiken verknüpft. Für sie gilt die Empfehlung daher nicht. Nach bisherigem Kenntnisstand halte die Schutzwirkung der Impfung mindestens zehn Jahre an, hieß es. (kaha/dpa)

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