Halbzeitbilanz des KV-Vorstands

Fast alle Praxen im Saarland ziehen beim papierlosen Honorarbescheid mit

Beim digitalen Honorarbescheid sind die saarländischen Kassenärzte anderen KVen voraus. Sie sparen damit nicht nur Geld, sondern leisten zugleich einen bemerkenswerten Beitrag zur Nachhaltigkeit.

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Honorarbescheid, Sammelerklärung und Anträge auf Fristverlängerungen - dies läuft im Saarland inzwischen überwiegend papierlos.

Honorarbescheid, Sammelerklärung und Anträge auf Fristverlängerungen - dies läuft im Saarland inzwischen überwiegend papierlos.

© Tek Image / Science Photo Library

Saarbrücken. Honorarbescheid, Sammelerklärung und Anträge auf Fristverlängerungen papierlos – die KV Saarland ist auf ihre Fortschritte bei der Digitalisierung sichtlich stolz. Der Vorstandsvorsitzende Sanitätsrat Prof. Harry Derouet und sein Stellvertreter Thomas Rehlinger berichteten der Vertreterversammlung in Saarbrücken von anhaltenden Besuchen aus anderen KVen, die sich das saarländische Modell ansehen wollen.

Die komplette Digitalisierung rund um den Honorarbescheid wurde zum 4. Quartal 2025 durchgeführt und läuft weitgehend reibungslos. Inzwischen nutzen 84 Prozent der Praxen ausschließlich diesen Weg. Laut Rehlinger gibt es allerdings noch 250 Praxen, die den Honorarbescheid zusätzlich als Druckfassung auf Papier beziehen wollen. Dieser Service kostet pro Quartal 50 Euro und generiert damit bei der KV Einnahmen von jährlich 50.000 Euro.

Einsparungen von 65.000 Euro

Unter dem Strich erzielt die KV dank der digitalen Honorarabrechnung Einsparungen von 65.000 Euro, rechnete Rehlinger vor. Außerdem leiste man damit einen nicht unerheblichen Beitrag zur Klimafreundlichkeit – vom Minderverbrauch von jährlich 1,5 Millionen Tonnen Papier über die Verringerung von Druckmaterialien bis hin zur Reduzierung von Datenträgern.

Eine positive Entwicklung konnte der Vorstand in seiner Bilanz zur Hälfte seiner sechsjährigen Amtszeit auch bei dem ewigen Aufreger-Thema Regresse vermelden. Für die Jahre 2020 und 2021 hatten die Krankenkassen 24.548 Fälle moniert, von denen 37 Prozent rechtskräftig zurückgewiesen wurden. In den beiden folgenden Jahren ging die Zahl der Anträge auf 20.666 und der Anteil der Zurückweisungen auf 19 Prozent zurück.

Nach der Interpretation von Derouet und Rehlinger bedeutet dies, dass die Gespräche mit den Kassen zu einer spürbaren, wenn auch noch nicht ausreichenden Reduzierung ungerechtfertigter Prüf- und Regressanträge geführt hätten.

Zahl der Widerspruchsbeschlüsse bleibt stabil

Die Zahl der vom Vorstand unterzeichneten Widerspruchsbeschlüsse ist weitgehend stabil. Allerdings hat die Regressierung aufgrund nicht genehmigter Weiterbildungsassistenten stark zugenommen und einzelne Praxen erheblich belastet. Dies kann beispielsweise passieren, wenn Assistenten nach dem Ende der Förderperiode in der Praxis weiterarbeiten und die dafür nötigen Anträge vergessen wurden.

Die Entwicklung des GKV-Honorarvolumens im Saarland löste bei den KV-Vertretern zwar keinen Jubel aus, lässt sich aber angesichts des schwierigen Umfelds durchaus sehen. Die Zunahme lag in den beiden letzten Jahren jeweils deutlich über vier Prozent. Der Punktwert stieg innerhalb von vier Jahren um knapp elf Prozent auf derzeit 12,7404 Cent.

Was die aktuelle Entwicklung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung anlangt, wuchs sie pro Versicherten durchschnittlich von 103,42 Euro im 3. Quartal 2024 auf 107,39 Euro im entsprechenden Zeitraum 2025. Die Quote für abgestaffelte Vergütung beim Praxisbudget der Hausärzte erhöhte sich von 3,4 auf 6,6 Prozent, während sie bei den Fachärzten von 4,7 auf 3,7 zurückging. (kud)

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