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Onko-Vereinbarung: Einigung im Vertragspoker erzielt

Die monatelange Hängepartie um eine Anschlussregelung zur Onkologie-Vereinbarung ist zu Ende.

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BERLIN (hom). KBV und GKV-Spitzenverband haben sich nach langen und zähen Verhandlungen auf eine Anschlussregelung zur Onkologie-Vereinbarung einigen können. Damit gelten erstmals bundesweit einheitliche Regeln für die ambulante Versorgung krebskranker Patienten (wir berichteten). Eine Ausnahme davon bilde allerdings "noch" die Vergütungsregelung, heißt es in einem Schreiben von KBV-Chef Dr.Andreas Köhler an die 17 KVen.

Nach der jetzt getroffenen Übereinkunft werde zwar eine bundesweit einheitliche Struktur der Kostenpauschalen vorgegeben. "Aufgrund der bestehenden Unterschiede der Vergütungshöhe der bisherigen regionalen Vereinbarungen konnten hierfür jedoch noch keine bundeseinheitlichen Bewertungen vorgegeben werden." Stattdessen würden unter Orientierung am bisherigen KV-spezifischen Vergütungsniveau "Mischpreise" gebildet.

Teilnehmen an der onkologischen Versorgung können sowohl Internisten mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie als auch andere Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung medikamentöse Tumortherapie. Vereinbart wurde zudem eine Mindestmengenregelung. Um zu verhindern, dass diese eine flächendeckende onkologische Versorgung gefährdet, können regional Abweichungen von den Mindestmengen vereinbart werden.

Der Einigung war ein langes Geplänkel um Kompetenzen auf Kassenseite vorausgegangen. Als Folge des neuen Organisationsrechts bei den Kassen war deren Verhandlungshoheit auf den GKV-Spitzenverband übergegangen. Daraufhin hatten die Kassen regionale Onkologie-Vereinbarungen aufgekündigt.

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