Patientenrechte
Online-Befragung: Der Weg zur eigenen Patientenakte ist oft steinig
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit und der AOK-Bundesverband monieren, dass die Beschaffung der eigenen Krankenakte für Patienten oft umständlich ist – oder sogar juristischer Hilfe bedarf.
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Mal eben die eigene Krankenakte besorgen – das kann einer Umfrage zu Folge sehr aufwändig sein.
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Berlin. Für Patientinnen und Patienten ist es oft ein Hürdenlauf, um an ihre Krankenakte zu kommen. Das geht aus einer Befragung mit rund 3.300 Teilnehmern im Auftrag des Aktionsbündnisses Patientensicherheit und des AOK-Bundesverbands hervor.
Die Online-Befragung erfolgte nach einer Mitteilung vom Dienstag durch das Marktforschungsinstitut Bilendi. Danach hätten insgesamt 31 Prozent der Befragten schon mindestens einmal eine Akte für sich oder ihre Angehörigen angefordert. Fast ein Drittel habe dabei entweder juristische Unterstützung (9 Prozent) oder Unterstützung von ihrer Krankenkasse (20 Prozent) benötigt.
15 Prozent der Befragten kennen ihren Anspruch nicht
In 22 Prozent der Fälle wurde die Akte nach einem Krankenhausaufenthalt angefordert, bei 28 Prozent betraf dies einen niedergelassenen Haus- oder Facharzt. 15 Prozent der Befragten gaben an, sie würden ihren Anspruch auf Einsicht in die Krankenakte gar nicht kennen – obwohl dieser im Patientenrechtegesetz verbrieft ist.
52 Prozent derer, die ihre Akte einsehen wollten, mussten zusätzlich einmal (29 Prozent) oder mehrfach (23 Prozent) nachfassen. 53 Prozent der Anfragenden erhielten die Krankenakte binnen einer Woche, bei 37 Prozent dauerte es bis zu einem Monat. Jeder Zehnte musste sogar länger als sechs Monate warten.
Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des Aktionsbündnisses Patientensicherheit, betonte angesichts der Umfrageergebnisse, die Anforderung der vollständigen Akte bleibe auch künftig unverzichtbar. Denn die elektronische Patientenakte enthalte derzeit nur Zusammenfassungen und keine vollständigen Behandlungsdetails.
Konsequenzen, wenn die Akte verwehrt wird
Der AOK-Bundesverband spricht sich angesichts der Probleme dafür aus, das Patientenrechtegesetz nachzuschärfen. „Es braucht rechtliche Konsequenzen für den Fall, dass die komplette Einsichtnahme grundlos verwehrt wird“, sagte Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands. Zudem will der Verband auch gesetzlich geregelt sehen, wie die Patientenakte aufzubereiten ist. Das sei insbesondere für Nachbehandler wichtig.
Für die Befragung waren von Ende April bis Anfang Mai 39.316 Personen ab dem 18. Lebensjahr per Mail angeschrieben worden. Die Rücklaufquote der beantworteten Fragenbögen betrug elf Prozent. (fst)