Pflegeberufe-Reform

Opposition hält Kompromiss für unausgegoren

Union und SPD lehnen Anhörung ab, bleiben im Ausschuss aber viele Antworten schuldig. "Blamabel" finden das die Grünen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Eiltempo der Koalition bei der Pflegeberufereform verärgert die Opposition im Bundestag massiv. Union und SPD hatten es abgelehnt, erneut eine Anhörung anzusetzen. Der große Diskussionsbedarf sprengte am Mittwoch im Gesundheitsausschuss die Tagesordnung, die Beratung wurde vertagt. Statt einer durchgängig generalistischen Ausbildung sollen Azubis künftig ein Wahlrecht haben. Sie können sich im dritten Ausbildungsjahr für eine Spezialisierung in der Kinderkranken- oder Altenpflege entscheiden.

"Blamabler" Auftritt der Koalition

Das 38 Seiten starke Paket mit Änderungsanträgen wirft aus Sicht von Grünen und Linken viele Fragen auf. Elisabeth Scharfenberg, pflegepolitische Sprecherin der Grünen, bewertet den Auftritt der Koalitionsfraktionen im Ausschuss mit "blamabel": "Trotz der zweimal verlängerten Sitzung konnten oder wollten Union und SPD und auch die Vertreter des Gesundheitsministeriums zentrale Aspekte nicht erörtern", sagt Scharfenberg der "Ärzte Zeitung". Insbesondere das Wahlrecht werfe "sehr viele, unbeantwortete Fragen auf".

Unklar sei beispielsweise, warum die generalistische Ausbildung immer möglich sein solle, die Altenpflege-Ausbildung aber nur dann, wenn sich ein Azubi bereits zu Beginn der Ausbildung für einen sogenannten "Vertiefungseinsatz" entscheidet. Die Koalition "schickt die Pflege-Ausbildung auf eine ungewisse Reise", resümiert die Grünen-Abgeordnete.

Beschluss in kommender Woche

Tatsächlich muten einzelne Regelungen ungewöhnlich an. So soll der Bundestag 2018 beispielsweise das Recht haben, nochmals zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung Stellung zu nehmen. Es bleibt indes unklar, welche Folgen die Ablehnung der Rechtsverordnung durch das Parlament hätte.

Nimmt der Bundestag zudem nicht binnen drei Sitzungswochen Stellung, verwirkt er offensichtlich sein Mitwirkungsrecht. Die Verordnung würde dann unverändert dem Bundesrat zugehen, heißt es im Änderungsantrag. Voraussichtlich kommende Woche wird der Bundestag das Pflegeberufegesetz beschließen. Der Bundesrat könnte die Vorlage dann am 8. Juli beraten. Wie sich die Länder zu dem massiv geänderten Gesetzentwurf positionieren, bleibt unklar. (fst)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Eigenverantwortliche Heilkundeausübung

Bundestag hebt Kompetenz-Upgrade der Pflege auf die Agenda

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Urologen-Kongress

Prostatakrebs: Welche Neuerungen es in der Leitlinie gibt

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie