Organspende: Kammer Sachsen lehnt Genehmigungsvorbehalt ab
Die Kammer beurteilt es kritisch, wenn das Gesundheitsministerium im neuen Transplantationsgesetz für Richtlinien der BÄK einen Prüfvorbehalt vorsieht.
Veröffentlicht:DRESDEN (tt). Die sächsische Landesärztekammer ist gegen den von der Bundesregierung geplanten Genehmigungsvorbehalt des Gesundheitsministeriums beim neuen Transplantationsgesetz. Danach gelten Richtlinien der BÄK zur Hirntodfeststellung nur vorbehaltlich der Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium.
Den Delegierten der jüngsten Vertreterversammlung in Dresden geht das zu weit: Der Vorbehalt greife "zu stark in die Richtlinientätigkeit der Bundesärztekammer ein", heißt es.
Die "Ständige Kommission Organtransplantation" der Bundesärztekammer wäre "so der ständigen Gefahr politischer Strömungen ausgesetzt".
Entscheidungslösung wird unterstützt
Unterstützt wird von sächsischen Ärzten hingegen das Modell einer Entscheidungslösung zur Einwilligung in die Organ- und Gewebespende. Danach sollen Krankenkassen, private Versicherungen und Meldebehörden regelmäßig um eine Erklärung zur Organspende bitten.
"Auf diese Weise können die Bürger ihre generelle Spendebereitschaft erklären, aber auch Einschränkungen auf bestimmte Organe oder Gewebe dokumentieren", sagte Erik Bodendieck, Vizepräsident der Sächsischen Landesärztekammer.