Bundesrat

Acht Länder nehmen neuen Anlauf für die Widerspruchsregelung bei der Organspende

Nach dem Zerbrechen der Ampel-Koalition wurde ein Vorstoß des Bundesrats für die Widerspruchsregelung bei der Organspende nicht mehr verfolgt. Jetzt legen acht Länder den Antrag erneut vor.

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Acht Bundesländer plädieren für eine Rechtsänderung: Von der Zustimmungs- hin zur Widerspruchsregelung bei der Organspende.

Acht Bundesländer plädieren für eine Rechtsänderung: Von der Zustimmungs- hin zur Widerspruchsregelung bei der Organspende.

© Marie Reichenbach/dpa

Berlin/Stuttgart. Acht Bundesländer bringen erneut einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, mit dem sie die Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende fordern.

Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen sprechen sich für eine Entscheidung des Bundesrats in seiner nächsten Sitzung am 26. September aus.

Bereits im vergangenen Jahr war in der Länderkammer der wortgleiche Antrag von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg beraten worden. Mit dem Entschließungsantrag wurde die damalige Ampel-Regierung aufgefordert, das Transplantationsgesetz entsprechend zu ändern.

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Aufgrund des Bruch der Ampel-Koalition fiel die Länder-Initiative der Diskontinuität zum Opfer und soll jetzt erneut in den Bundesrat eingebracht werden. „Es wird höchste Zeit, dass wir zu einer Kultur der Organspende kommen und der Wille von mehr als 80 Prozent der Menschen, die sich in Umfragen pro Organspende aussprechen, auch umgesetzt wird“, sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) am Donnerstag.

Die Zahl der Organspenden in Deutschland stagniere seit einer Dekade auf „beschämend niedrigem Niveau“, so Lucha. Weder gesetzliche Änderungen noch Aufklärungskampagnen hätten etwas daran geändert, dass zu wenige Menschen zu Lebzeiten ihren Spenderwillen dokumentieren.

In Baden-Württemberg sei zuletzt nur bei 35 Prozent der Fälle möglicher Organspenden der Wille des Verstorbenen bekannt gewesen. Eine schriftliche Willensbekundung habe sogar nur bei 15 Prozent der potenziellen Spender vorgelegen. Als Folge profitierten Patienten in Deutschland überproportional von Spenderorganen aus anderen Ländern, „die eine Kultur der Organspende haben“, teilte das Ministerium mit. (fst)

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