Neuer Anlauf

PID im Bundeskabinett

Heute berät das Bundeskabinett die Präimplantationsdiagnostik. Dennoch bleiben Zweifel, ob die PID-Verordnung noch in dieser Legislaturperiode in Kraft tritt.

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BERLIN. Das Bundeskabinett nimmt sich am heutigen Mittwoch der Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik vor. Sie soll regeln, in welchen Fällen Paare Gentests an Embryonen beantragen können, um Erbkrankheiten auszuschließen.

Ein erster Entwurf der Verordnung scheiterte im Sommer. Die Kritiker monierten, dass Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) weder die Zahl von PID-Zentren noch die Zahl der Ethikkommissionen begrenzen wollte, die vor den Gentests jeweils konsultiert werden müssen.

Der noch unveröffentlichte Entwurf scheint die Kritik aufzugreifen. Sowohl die Zahl der Zentren als auch die der Kommissionen sei Ländersache, sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Dienstag der "Ärzte Zeitung".

Die Anforderungen an die Zentren seien sehr hoch. Nach dem Kabinett berät der Bundesrat die Verordnung. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe fürchtet, dass die Einführung der PID noch mindestens ein Jahr dauern könnte. (af)

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