Paare sollen weiter hälftig für eine IvF zahlen

BERLIN (fst). Paare mit Kinderwunsch werden weiter für die Hälfte der Behandlungskosten einer künstlichen Befruchtung (IvF) zahlen müssen. Der Bundestag will am Donnerstag einen Änderungsantrag der Linksfraktion ablehnen.

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Die Linksfraktion hat dafür plädiert, zur Regelung bis 2003 zurückzukehren: Mit dem Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz müssen Paare seit Anfang 2004 die Hälfte der Kosten für die ersten drei Behandlungszyklen tragen. Die Zahl der nach einer künstlichen Befruchtung geborenen Kinder hat sich seitdem etwa halbiert. Um die Mehrkosten der Kassen auszugleichen, schlägt die Linksfraktion vor, den Bundeszuschuss um 100 Millionen Euro zu erhöhen.

Union, SPD, FDP und Grüne lehnten den Vorstoß aus unterschiedlichen Gründen ab. Die CDU/CSU betonte, eine künstliche Befruchtung sei für die Paare auch mit Risiken verbunden, heißt es in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses. Angesichts einer "Expansion der Reproduktionsindustrie", die "aggressiv um Kunden werbe", müsse der Staat Rahmenbedingungen für die Entscheidung kinderloser Paare setzen. Denkbar sei ein nach Bedürftigkeit gestaffelter steuerfinanzierter Bundeszuschuss für die Paare.

Die SPD kritisierte die "auf die Finanzierung reduzierte Betrachtungsweise" im Antrag der Linken und forderte, es müsse "Regeln für die Indikation" geben, da der Informationsbedarf der betroffenen Paare hoch sei. Die FDP-Fraktion betonte, die Finanzierung der künstlichen Befruchtung gehöre nicht in den Leistungskatalog der GKV, sondern sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Grünen verwiesen auf ein Gutachten zur Reproduktionsmedizin, das derzeit das Büro für TechnikfolgenAbschätzung erarbeitet. Dessen Vorlage solle abgewartet werden.

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