Palliativärzte fast am Ziel

Ambulant tätige Palliativärzte sollen künftig im Notfall den Patienten die Betäubungsmittel zur Überbrückung überlassen dürfen.

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Schmerzfrei zu Hause sterben, wünschen sich viele Palliativpatienten

Schmerzfrei zu Hause sterben, wünschen sich viele Palliativpatienten

© Jens Wolf / dpa

FRANKFURT/MAIN (fuh/eb). Dafür hat der Präsident der Deutschen PalliativStiftung Thomas Sitte jahrelang gekämpft, jetzt ist er fast am Ziel: Im Notfall sollen in Zukunft Ärzte ihren ambulanten Palliativpatienten bestimmte Betäubungsmittel zur Überbrückung überlassen dürfen.

Die Lücke zwischen der Verschreibung und der Auslieferung von Betäubungsmitteln kann so geschlossen werden.

Damit ist es möglich, den dringende, kurzfristigen Betäubungsmittelbedarf der Patienten bis zur Nachversorgung durch die Apotheke sofort zu decken, erläutert Sitte.

Die Neuregelung wird künftig über die Novelle des Arzneimittelgesetzes im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verankert. Nur noch der Bundesrat muss zustimmen.

Vorrätig oder schnell zu beschaffen

Vor dem Hintergrund der AMG-Novelle hat das Land Hessen mit den hessischen Apothekerverbänden jetzt eine Regelung beschlossen, durch die immer ein ausreichender Vorrat von Arzneimitteln zur Versorgung von Palliativpatienten sichergestellt wird.

Apotheken müssen künftig Betäubungsmittel zum Schlucken oder Spritzen vorrätig halten und andere Betäubungsmittel - Opioide als Nasenspray oder mundlösliche Tabletten und als Pflaster - kurzfristig beschaffen können.

Damit die Versorgung von Palliativpatienten durch Apotheken optimiert werden kann, vereinbarte man jetzt in Hessen über die bundesweite Verpflichtung hinaus vertraglich eine Positivliste wichtiger Medikamente für die Palliativversorgung. Das sogenannte Dispensierrecht bleibt weiterhin den Apothekern vorbehalten.

Schon lange war das bisher geltende BtMG immer wieder von der Deutschen PalliativStiftung kritisiert worden, weil es den Arzt vor das Dilemma stellt, in Notfällen außerhalb der Apothekenöffnungszeiten entweder gegen das BtMG zu verstoßen oder sich wegen Körperverletzung strafbar zu machen.

Sitte rechnet mit Zustimmung der Länder

In einer Petition an den Bundestag hatte Sitte eine Änderung des BtMG gefordert. Die von allen Beteiligten gewünschte Überlassung von Betäubungsmitteln im Notfall zur Unzeit dürfe keinen Straftatbestand mehr darstellen.

Nachdem der Bundestag den Änderungen noch vor der Sommerpause zugestimmt hat, muss sich dem jetzt der Bundesrat im Herbst anschließen. Sitte geht davon aus, dass auch die Länderkammer grünes Licht geben wird, wie er in einem Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" sagte.

In den vergangenen Monaten sei es gelungen, das Thema Palliativversorgung in der Öffentlichkeit stärker präsent zu machen.

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