Patientengesetz birgt juristisches Risiko für Ärzte

BERLIN (reh). Das geplante Patientenrechtegesetz birgt für Ärzte - in der bisherigen Entwurfsfassung - ein Beweisrisiko.

Veröffentlicht:

Denn es erlaube zum Teil die rein schriftliche Patientenaufklärung. Darauf wies Professor Andreas Spickhoff auf dem diesjährigen Rechtssymposium der Kaiserin Friedrich-Stiftung hin.

Zwar gilt in der Rechtsprechung meist die Regel: Dinge, die Ärzte schriftlich dokumentiert haben, wurden auch durchgeführt.

Und prinzipiell ist Spickhoff, der an der Universität Göttingen unter anderem geschäftsführender Direktor des Zentrums für Medizinrecht ist, auch dafür, das Aufklärungsgespräch durch Formulare zu ergänzen. "Formulare ersetzen die mündliche Aufklärung aber nicht", so der Jurist.

Genau das solle aber der neue Paragraf 630e Absatz 2 Satz 2 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Teil des Patientenrechtegesetzes ist, ermöglichen.

Was ist ein geringfügiger Eingriff?

Denn im Entwurf zu dem Paragrafen heißt es: "Abweichend von Satz 1 ... kann die Aufklärung bei geringfügigen Eingriffen auch in Textform erfolgen."

Für Ärzte bedeute dies, sie müssten sich erst einmal die Frage stellen, was überhaupt ein geringfügiger Eingriff sei, erklärte Spickhoff. Und dabei seien immer auch die Risiken für den einzelnen Patienten zu bedenken.

Spickhoffs Rat: Selbst wenn das Gesetz so in Kraft treten sollte, sollten Ärzte die Patienten immer auch kurz mündlich aufklären. "Oder zumindest kurz beim Patienten nachhaken, ob er denn noch Fragen hat."

Dabei sollten auf den Aufklärungsformularen handschriftliche Notizen gemacht werden. Diese würden vor Gericht nämlich als Beleg dafür gelten, dass mit dem Patienten tatsächlich gesprochen wurde.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Metabolomics

Asthma: Künftig Bluttest zur Vorhersage von Exazerbationen?

Ein kleiner Stups

Mit Nudging-Interventionen die Grippe-Impfrate steigern

Datenschutz

Tipps: Darauf sollten Praxisteams bei Passwörtern achten

Lesetipps
Arzt-Patient-Kontakt

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Depression, Angst, Schmerzen

Was zeichnet „schwierige“ Patientinnen und Patienten aus?

Für Flächen- und Handdesinfektion sollten nur Mittel eingesetzt werden, die beim Verbund für angewandte Hygiene e.V. (VAH) gelistet sind.

© www.freund-foto.de / stockadobe.com (mit KI generiert)

Team- und Patientenschutz

Hygieneplan für die Praxis – was zählt!

Frauen mit Hanteln beim Training

© Racle Fotodesign / stock.adobe.com

Medizinische Rehabilitation

Wie Ärzte beim beim Reha-Antrag unterstützen können