Leserbeitrag

Perspektiven der Suizidhilfe in Deutschland

Zum Thema Selbsttötung nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den damit verbundenen neuen Unsicherheiten, nehmen zwei Leser der „Ärzte Zeitung“ in einem eigenen Beitrag Stellung.

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Perspektiven der Suizidhilfe in Deutschland

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Seit das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB, „Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“, annulliert hat, stehen wieder dieselben Möglichkeiten, Schwierigkeiten und Fragen zu diesem Themenkomplex im Raum wie vor dem betreffenden Bundestagsbeschluss. Hinzugekommen ist, dass ein generelles Vorenthalten des Suizid-Medikamentes Natrium-Pentobarbital (NaP) inzwischen als nicht rechtens bewertet wird. Somit stellt sich die schwierige Frage, mit welchem Verfahren entschieden wird, ob AntragstellerInnen dieses Mittel gewährt wird.

Der nachfolgende Beitrag will hierzu keine Empfehlungen geben. Vielmehr wagen wir eine Prognose, wohin sich die Realität in unserem Lande mittel- oder langfristig entwickeln wird. Gemeint sind damit Zeiträume von vielleicht 5 bis 10 Jahren – dank der Erwartung, dass die verschiedenen weltanschaulichen bzw. politischen Lager beim Ringen um Lösungen nicht so bald vorankommen, ja womöglich am Ende Regelungen beschlossen werden, die das Bundesverfassungsgericht dann erneut verwerfen wird.

Grund zu dieser Vermutung sind vor allem Vorschläge, die Zuteilung von NaP so zu regeln, dass es nur für eine kleinste Minderheit in Frage kommt. Zudem gibt es erneut Bestrebungen, Sterbehilfeorganisationen faktisch zu verbieten.

In unserer hochzivilisierten Gesellschaft werden die Menschen vor allem dank der modernen Medizin immer älter. Diese Perspektive kann für den Einzelnen nicht nur mit beglückenden Hoffnungen, sondern auch mit beängstigenden Erwartungen verbunden sein. Es wird somit der Wunsch zunehmen, rechtzeitig und selbstbestimmt sterben zu können, um nicht noch eine möglicherweise qualvolle letzte Zeit erleben zu müssen.

Wer nicht warten will bis zum sogenannten natürlichen Tod oder / und keine medizinischen Maßnahmen zur Lebensverlängerung mehr in Anspruch nehmen möchte, kann sein Schicksal selber in die Hand nehmen. Dies kann durch Behandlungsverzicht, durch einen aktiven Suizid oder durch den Freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit („FVNF“; Bickhardt und Hanke, 2014), verkürzt auch als „Sterbefasten“ bezeichnet, geschehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat zwar bei seiner Entscheidung über den § 217 StGB ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede(r) Einzelne irgendwann die Entscheidung treffen darf, das Leben vorzeitig zu beenden. Grundsätzlich wird aber eine Regelung der Abgabe von NaP immer dazu führen, dass einem Teil der AntragstellerInnen dieses nicht zugestanden wird, weil die Gründe für ihren Sterbewunsch als nicht hinlänglich überzeugend eingestuft werden. Für die Abgewiesenen stellt sich dann die Frage, wie sie selbstbestimmt und würdevoll ihr Leben beenden können.

Dieses Problem stand beim § 217 StGB übrigens schon im Raum, nämlich im Hinblick auf die Familienmitglieder und nächsten Bekannten, die ja bei Selbsttötungen weiterhin helfen durften. Welche Mittel stehen denn (außer NaP) für ein humanes Sterben zur Verfügung? – diese Frage wurde von den BefürworterInnen des § 217 noch nicht beantwortet.

Wir befürchten, dass früher oder später denen, die NaP nicht erhalten, von manchen Seiten empfohlen wird, den Weg des Sterbefastens zu wählen. Der FVNF, auch als Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) bezeichnet, wurde vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und einer hinzugezogenen ExpertInnengruppe 2019 als eine Möglichkeit für Schwerstkranke bewertet, denen somit palliative Unterstützung zuteilwerden solle (Radbruch et al., 2019). Wir weisen darauf hin, dass wir das Sterbefasten als eine besondere Form und Kultur des Sterbens bewerten, zu der sich jemand nur dann freiwillig entschließen wird, wenn er diese Auffassung teilt (Chabot und Walther, 2017; Mehne, 2019). FVNF als Notlösung wird jedoch von manchen – verständlicherweise – als entwürdigend bewertet.

Somit wird das Interesse zunehmen an einer Möglichkeit, selbstbestimmt und würdevoll zu sterben, für die man niemanden „um Erlaubnis fragen“ muss und mit der man auch niemanden in Gefahr bringt, wie bei manchen harten Suiziden. Dafür kommen sehr wahrscheinlich physikalische Methoden in Frage – wohl in erster Linie das Beenden der Sauerstoffversorgung –, über die derzeit noch wenig bekannt ist. Früher oder später werden voraussichtlich auch für diese Form eines humanen Sterbens ausreichend Informationen zur Verfügung stehen.

Es ist nach unserer Auffassung also nur eine Frage der Zeit, wann es in Deutschland als „normal“ angesehen wird, dass für ein vorzeitiges und selbstbestimmtes Sterben vor allem die oben aufgeführten drei Möglichkeiten in Betracht gezogen werden können und man sich ggf. für eine derselben entscheidet (Tötung auf Verlangen kann hier außer Betracht bleiben, da es hierzulande kaum gesellschaftliche Kräfte gibt, die deren Legalisierung als wünschenswert ansehen). Wir erwarten diese Entwicklung vor allem deshalb, weil in Zukunft vermutlich auch in unserem Land mehr Menschen ihr Sterben eigenverantwortlich und selbstbestimmt regeln möchten und sie die Angebote von palliative Care und Hospiz nicht in jedem Falle als geeignete Alternativen ansehen werden.

Man denke etwa an den Wunsch, nicht noch in ein Pflegeheim verlegt zu werden, oder nicht in eine Demenz zu fallen. Auch fordert manchen chronische Kranken das Schicksal über Jahre hinweg so viel Leid ab, dass sie sich irgendwann als leidensmüde einstufen. Wir vermuten, dass solche lebensbeendenden Entscheidungen in unserer Gesellschaft irgendwann eine neue Normalität darstellen, d.h. dass sie nicht mehr sehr selten sind und nicht mehr zu öffentlichen Debatten führen. Manche werden sich mit dieser Entwicklung abfinden, andere werden sie begrüßen.

Die Autoren

Dr. rer. nat. Christian Walther: Neurobiologe i.R., hospizlich engagiert; Autor mehrerer Buch- und Zeitschriftenbeiträge zum sog. Sterbefasten.

Sabine Mehne: Physiotherapeutin i.R.; Langzeitüberlebende nach hochmalignem T-Zell-Lymphom; schrieb u.a. „Ich sterbe wie ich will - Meine Entscheidung zum Sterbefasten“

Literatur

Bickhardt J, Hanke R: Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit: Eine ganz eigene Handlungsweise. Dtsch Arztebl 2014; 111(14): A 590–2

Chabot B, Walther C: Ausweg am Lebensende. Sterbefasten – Selbstbestimmtes Sterben durch Verzicht auf Essen und Trinken. 5. Aufl., 2017, Ernst-Reinhardt-Verlag, München

Mehne S: Ich sterbe wie ich will. Meine Entscheidung zum Sterbefasten. 2019, Ernst-Reinhardt-Verlag, München

Radbruch L, Münch U, Maier B-O: Palliativmedizin: Umgang mit Sterbewünschen. Dtsch Ärztebl 2019; 116(41): A-1828

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