Psychisch Kranke

Petition gegen bayerisches Gesetz

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MÜNCHEN. Bisher haben 149.000 Menschen eine Petition gegen das bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz unterzeichnet. Wie die Initiatoren der Petition zuletzt bemängelten, gebe es nach mehreren Änderungen am umstrittenen Gesetzentwurf weiterhin Kritikpunkte. Diese betreffen insbesondere den sogenannten Unterbringungsteil des Gesetzes.

Demnach sollen zwangseingewiesene Patienten namentlich an Polizei und Behörden gemeldet werden, sobald sie als geheilt entlassen werden. Das soll zwar nach entsprechenden Änderungen nicht für Menschen gelten, die wegen einer möglichen Selbstgefährdung untergebracht waren. Es betrifft aber weiter diejenigen, bei denen das wegen einer möglichen Fremdgefährdung der Fall war. Die Unterzeichner lehnen das grundsätzlich ab.

Diese Meinung vertraten auch die Grünen. Sie stimmten bei der Abstimmung im Landtag Mitte Juli gegen das Gesetz. Es wurde mit den Stimmen von CSU, SPD und Freien Wählern beschlossen. Wegen massiver Kritik am ersten Gesetzentwurf waren aber einige andere Aspekte zuvor noch geändert worden.

Insbesondere soll die umstrittene Unterbringungsdatei entfallen, die Personen behördlich dokumentiert hätte, die eine zeitlang psychiatrisch zwangsuntergebracht waren. Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) und ihre Partei sehen das Gesetz als Erfolg. Im sogenannten Hilfeteil sieht es unter anderem vor, in Bayern flächendeckend Krisendienste für seelisch Kranke einzurichten. (cmb)

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